Wichtiges zum Fahrerschutz 

Eine Fahrerschutzversicherung soll den Fahrer eines Fahrzeuges bei Unfällen vor den persönlichen finanziellen Folgen schützen. Doch ist diese Versicherung überhaupt notwendig? Banktip erklärt das Wichtigste zu der noch recht jungen Versicherung.

Die Fahrerschutzversicherung dient ausschließlich den Belangen des Fahrers. Wenn dieser einen Unfall verursacht oder verschuldet, schützt sie ihn vor den Folgen. Dabei muss jedoch vor Abschluss genau geklärt werden, was alles versichert werden soll, damit der Leistungsumfang genau auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten ist.

Die Fahrerschutz-Police gilt unabhängig von der Haftpflichtversicherung. Sie beeinträchtigt nicht den Schadensfreiheitsrabatt. In erster Linie deckt die Police Schmerzensgeld, Verdienstausfall und eventuelle Umbaumaßnahmen bei einer Invalidität. Alle Autofahrer können diesen Zusatzschutz abschließen. Jedoch müssen die Fahrer bereits eine Kfz- als auch Kaskoversicherung besitzen.

BdV sieht keine Notwendigkeit


Der Bund der Versicherten (BdV) sieht keine Notwendigkeit für den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung. "Sie leistet ja nur, wenn der Fahrer im Auto – also als Fahrer im Straßenverkehr - einen Unfall erleidet und daraus eine dauerhafte Invalidität resultiert." Der BdV empfiehlt daher eine private Unfallversicherung mit ausreichender Höhe abzuschließen. "Dann genießt man weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr – also egal ob man im Haushalt, im Urlaub, in der Freizeit oder im Straßenverkehr verunfallt. Außerdem ist die Unfall-Grundsumme bei der Fahrerschutz­versicherung nicht ausreichend." Der BdV empfiehlt eine Grundsumme bei der privaten Unfallversicherung von mindestens 200.000 Euro bei einer Progression von 225 Prozent.

Die Fahrerschutzversicherung ist gerade zehn Jahre alt und damit noch eine recht junge Versicherung. Daher fehlen zurzeit die Musterbedingungen des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GdV). Diese sollen jedoch Anfang 2015 veröffentlicht werden. Die Musterbedingungen sind notwendig, da derzeit keine Fahrerschutzversicherung der anderen gleicht. So sind Leistungssummen zwischen einer Million und 15 Millionen auf dem Markt möglich. Außerdem gestaltet sich ein Vergleich der Versicherungen schwierig.

Leistungsumfang genau überlegen


Der GdV empfiehlt Interessierten, sich vor Abschluss genau zu überlegen, was die Versicherung decken soll und was nicht. Damit variiert auch die Höhe des Leistungsumfangs. "Für die einen ist die Höhe des Schmerzens­geldes wichtiger, für andere der Schutz der Familie."

Bis die Musterbedingungen des GdV fertig sind, müssen Interessierte Angebote vergleichen und das für sie passende herausfinden. Wer juristisch versiert ist, kann auch das Buch "Fahrerschutzversicherung“ von Hans-Josef Schwab lesen. Es erklärt die Versicherung im Detail, richtet sich aber vornehmlich an "Produktentwickler und Schadenssach¬bearbeiter bei Versicherungsunternehmen, für Versicherungsvertreter, Makler, Berater, Rechtsanwälte und Gerichte". Ansonsten empfiehlt Banktip, Angebote der Fahrerschutzversicherung bei unabhängigen Beratern überprüfen zu lassen. Oftmals sind die darin vereinbarten Leistungen schon über die private Unfallversicherung abgesichert.

Nachfrage bei den Versicherern


Inwieweit überhaupt Nachfrage bei den Versicherten besteht, lässt sich nicht beantworten. So liegen dem Versicherer HUK-Coburg keine Zahlen über die Nachfrage und Abschlüsse der Fahrerschutzversicherung vor. Der Versicherer Allianz antwortet auf Nachfrage von banktip.de folgender­maßen: "Das Produkt Allianz Fahrer-Unfall-Plus wird von den Kunden gut angenommen und stößt auf reges Interesse, besonders bei denen, die ein Mehr an Sicherheit für sich als Fahrer wünschen. Konkrete Verkaufszahlen können wir leider aus Wettbewerbsgründen nicht herausgeben."

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