Versicherungsvergleich: Wechsel oder Abschluss einer neuen Versicherung |
Vor einem Wechsel ist das Preis-Leitungsverhältnis zwischen der bestehenden Versicherung und dem neuen Angebot genauesten zu überprüfen. Umfangreiche Preisvergleiche von Versicherungen stehen im Internet zur Verfügung. Die Angebote der einzelnen Versicherer können über die entsprechenden Internet-Seiten anfordert werden. Beim Versicherungsvergleich mittels Computerprogrammen muss beachtet werden, dass diese nicht von Versicherungsagenturen durchgeführt werde, die auf Provisionsbasis arbeiten.
Banktip ermöglicht dabei jedem Interessenten, der sich speziell zur privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung informieren möchte, eine günstigere Variante im Tarifvergleich zu finden.
Vorsicht ist geboten bei einer Beratung durch einen Versicherungsvertreter, der bei einem Versicherungsunternehmen angestellt ist. Die Beratung wird hierbei wenig neutral ausfallen, da der Vertreter auf Provisionsbasis arbeitet und vordringlich die Versicherung seines Unternehmens verkaufen möchte. Anders sieht es bei Finanzdienstleistern aus, die meistens unabhängig arbeiten und in der Regel das beste Angebot aussuchen. Bei dem Angebot von Versicherungspaketen sollte geprüft werden, ob die im Paket enthaltenen Versicherungen wirklich alle benötigt werden. Bei Versicherungsverträgen sollte eine möglichst kurze Vertragsdauer gewählt werden, um bei Gelegenheit zu einer günstigeren Versicherung wechseln zu können. Weiterhin sollte in Verträgen keine dynamische Anpassung der Beiträge vereinbart werden, da somit die Kündigungsfrist verlängert und eine Beitragserhöhung in Zukunft festgelegt wird.
Überlegen Sie vor Abschluss einer Versicherung, ob bestimmte Versicherungen notwendig sind, wenn man mit einem Partner zusammenlebt oder verheiratet ist, denn gerade zusammenlebende Paare sind häufig überversichert. So braucht beispielsweise nicht jeder eine eigene Haftpflichtversicherung. Der eine Partner kann den anderen in seine Deckung aufnehmen. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht, und die überflüssige Police kann gekündigt werden. Gegenseitige Ansprüche sind dabei allerdings ausgenommen. Das gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Hier lohnt es sich, einen Partner-Vertrag abzuschließen. Dieser ist wesentlich günstiger als zwei Single-Policen. Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, kann man auch auf eine der beiden bestehenden Hausratpolicen verzichten. Allerdings muss die Deckungssumme der verbleibenden Police vermutlich aufgestockt werden, daran sollte man denken.