Private Krankenversicherung |
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die als Pflichtversicherung eines jeden Bundesbürgers gilt, kann eine private Krankenversicherung nur abgeschlossen werden, wenn das Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern über 45.900 Euro jährlich liegt oder man Freiberufler sowie Gewerbetreibender ist. Bei der privaten Krankenversicherung übernimmt der Patient grundsätzlich die Vorleistung. Er bezahlt zunächst die Arztrechnungen selbst und rechnet im Anschluss die Arztkosten mit seiner Versicherung ab. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich nach dem Risiko des Versicherungsnehmers bestimmt. Dass heißt, je mehr gesundheitlich vorbelastet ein Versicherter ist, umso höher wird der monatliche Betrag ausfallen.
Um diese Versicherung einzugehen sind größtenteils besser verdienende Arbeitnehmer angesprochen, die über der Bemessungsgrenze liegen. Da die privaten Krankenkassen meist bessere Konditionen und Leistungen als die Gesetzlichen anbieten, lohnt es sich in der Regel für den genannten Personenkreis durchaus, einen Wechsel in Erwägung zu ziehen.