Krankenzusatzversicherungen 

Krankenzusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen dienen in der Regel der Komfortsteigerung des Versicherten im Krankheitsfall. Zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenversicherung für die folgenden, über gesetzliche Kassen hinausgehenden Leistungen abschließen: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld (ab 30 Tage und mehr) oder Zuzahlungen für Sehhilfen.

Ab 2005 wird es nach dem Willen der Bundesregierung eine spezielle Zusatzversicherung geben, die nur den Zahnersatz sowie Zahnarztkosten abdeckt. Da diese Leistungen ab diesem Termin von den gesetzlichen Pflichten entbunden werden, wird es unumgänglich sein, eine derartige Versicherung abzuschließen.

Krankenzusatzversicherungen bieten sich für diejenigen an, die die Leistung ihrer gesetzlichen Kasse als nicht ausreichend empfinden und eher bevorzugt behandelt werden wollen.

(Stand: April 2004)

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