Bedingungen zur Kündigung bestehender Versicherungen 

Bedingungen zur Kündigung bestehender Versicherungen

Nicht benötigte Versicherungen sollten umgehend gekündigt werden, um das Geld schnellstmöglich einzusparen. Die Entscheidung zum Versicherungswechsel hängt jedoch merklich von den Kündigungsbedingungen ab. Nach Vertragsablauf einer Versicherung sollte spätestens drei Monate vorher die Kündigung schriftlich eingereicht werden, sonst verlängert sich automatisch der Vertrag um ein Jahr.

Dies ist bei jenen Versicherungen möglich, die bestimmte Sachwerte versichert haben. Wird die Versicherung zur Regulierung eines Schadens in Anspruch genommen, kann diese innerhalb eines Monats oder am Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei langfristigen Versicherungsverträgen besteht die Regelung, dass eine Kündigung zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres erfolgen kann.

Stellt man fest, dass wichtige Informationen über den Inhalt der Versicherung im Vorfeld verschwiegen wurden, besteht die Möglichkeit bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie Widerruf einzulegen. Lebensversicherungen sollten, auch wenn eine günstigere gefunden wurde, nicht gekündigt werden, sondern, um nicht so viel Geld einzubüßen, eine Beitragfreistellung veranlasst werden.

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