Versicherungsschutz bei offenem Verdeck 

Die Temperaturen steigen, die Natur blüht auf – das Frühjahr steht in den Startlöchern. Viele Menschen nutzen diese Zeit, um mit dem Auto ins Grüne oder an einen See zu fahren. Um den Sommer zu genießen, öffnen viele die Fenster, das Schiebedach oder bei Cabrios das gesamte Verdeck. Da sich Autos in der Sonne aufheizen, lassen einige die Fenster und Dächer auch während des Parkens offen. Doch was übernimmt die Versicherung, wenn aus dem offenen Auto Gegenstände oder gar das ganze Auto gestohlen wird? Banktip erklärt.

Eine Brise Sommerwind schnuppern, mit dem Cabrio dem Alltag entrinnen und ab an den See. Das Auto schnell auf den Parkplatz abgestellt und los geht’s. Ein paar Stunden später kann der schöne Tag jedoch eine unschöne Wendung nehmen – nämlich wenn man nach der Rückkehr zum Parkplatz feststellen muss, dass etwas aus dem Auto oder das ganze Auto fehlt. Was müssen Verbraucher nun tun?

Kasko deckelt Diebstahl

Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung deckeln Diebstahl­schäden. Jedoch schließen die Versicherer bestimmte Kriterien aus. Dies ist dem Versicherer HUK Coburg zufolge der Fall, wenn der Versicherte einen Diebstahl leichtfertig ermöglicht. Darunter fallen geöffnete Fenster oder offene Cabrios, die auf einem öffentlichen Parkplatz längere Zeit stehen.

Nach Angaben der HUK Coburg entscheidet der Abstellplatz über den Versicherungsschutz. Stellt ein Fahrer sein Auto mit offenem Dach, Fenster oder Schiebedach in eine abschließbare Einzelgarage, ist der Versicherungs­schutz gegeben. Anders verhält es sich bei öffentlichen Parkplätzen, wie etwa Parkhäusern. Dort haben viele Menschen Zutritt. Die Gefahr, dass jemand in das Auto einbricht ist dadurch höher. Vor allem wenn das Auto über einen längeren Zeitraum dort parkt. Wird ein Auto mit offenem Verdeck geknackt oder etwas aus dem Auto entwendet, ist kein voller Versiche­rungs­schutz mehr gegeben. Anders verhält es sich bei kurzen Parkein­heiten, wie etwa schnell Brötchen holen. Der Fahrer kann Fenster oder Verdeck offen lassen. Der Versicherungsschutz gilt weiter.

Wertsachen nicht offen liegen lassen

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wertsachen aus dem Auto mitgenommen oder in den Kofferraum gelegt werden. Wertsachen, wie etwa CDs oder mp3-Player, sind durch die Teilkasko nicht geschützt. Hier greift nur die Vollkasko. Diese zahlt jedoch nur den Zeitwert und nicht den Anschaffungswert. Zudem zahlt die Versicherung nicht bei grober Fahr­lässigkeit. Dies ist der Fall, wenn der Fahrer Wertgegenstände offen im Auto liegen lässt. Im Zweifelsfall greift hier jedoch die Hausratversicherung. Welche Versicherung was zahlt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Am Besten schließen Cabriofahrer laut Versichererinformationen das Verdeck immer- Gleiches gilt für Fenster und Schiebedach. Fahrer sollten besonders im Ausland auf ein verschlossenes Auto achten. Folgt der Fahrer den Regeln, riskiert er auch seinen Versicherungsschutz nicht.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen