Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und während der Arbeit. Doch schützt die Versicherung auch, wenn die Beschäftigten beim Umzug ihrer Firma mithelfen? Banktip erklärt.
Ab und zu kommt es vor, dass Firmen ihren Standort wechseln. Oft müssen Arbeitnehmer bei einem Unternehmensumzug mithelfen. Diese Umzugsarbeiten fallen ab und zu außerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeiten an. Es kann also passieren, dass Arbeitnehmer bei einem Firmenumzug an Wochenenden oder nach dem eigentlichen Feierabend Kisten schleppen müssen. Doch ist der Arbeitnehmer versichert, wenn er während dieser Tätigkeiten einen Unfall erleidet?
Arbeit versichert
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gilt der Versicherungsschutz auch hier. Beschäftigte, die auf Weisung des Arbeitgebers den Umzug abwickeln, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Schutz besteht nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auch, wenn die anfallenden Tätigkeiten, wie etwa Kisten schleppen oder Möbel auseinanderbauen, nicht im Arbeitsvertrag genannt werden.
Arbeit im Interesse des Arbeitgebers
Fällt also einem Arbeitnehmer eine Kiste auf den Fuß oder quetscht er sich beim Möbelschleppen einen Finger, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden. Laut der DGUV sind alle Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, die die Mitarbeiter im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses ausüben. Dies gilt auch für sämtliche Arbeiten, die im Interesse des Arbeitgebers liegen und außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit erledigt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckelt demnach auch Unfälle auf dem Heim- und Arbeitsweg bei außervertraglichen, jedoch vom Arbeitgeber aufgetragenen, Arbeiten. Der Weg zwischen altem Firmensitz und neuem Firmensitz ist auch versichert. Dies ist wichtig, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel beim Transport der Kisten von der alten zur neuen Adresse einen Unfall erleidet.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten in der Bundesrepublik. Die Kosten hierfür übernimmt allein der Arbeitgeber. Wie genau die gesetzliche Unfallversicherung schützt, erklärt Banktip in dem Ratgeber "Gesetzliche Unfallversicherung: 5 Fragen - 5 Antworten".
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