Diese Versicherungen sollte man unbedingt abschließen
Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch Unachtsamkeiten im Alltag entstehen können. Dabei können schnell große Schäden entstehen. Nehmen wir an, ein Mieter putzt eine Treppe im Treppenhaus und geht dabei großzügig mit dem Wasser um. Ein Nachbar rutscht in einer Lache aus, stürzt drei Treppenabsätze tief und landet im Krankenhaus. Ohne Haftpflichtversicherung bliebe dem Mieter wahrscheinlich auf Jahrzehnte nur noch der Pfändungsfreibetrag zum Leben.
Die Privathaftpflicht gehört zum Leben, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Kinder können bis zum Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert bleiben. Vorsicht! Heiraten sollte man erst, wenn das Studium vorbei ist. Denn die Mitversicherung bezieht sich nur auf unverheiratete Kinder.
Die Mitversicherung bei den Eltern gilt für die dauer des Studiums. Wer nach einigen Semestern noch einmal neu anfängt, sollte ebenfalls keine Probleme bekommen.Hier sollte man im Zweifelsfall aber auf jeden Fall den Versicherer fragen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat sich aus dem Stand zu einer der wichtigsten Versicherungen gemausert. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, darf heute nur noch mit einer geringen Invalidenrente rechnen. Wer sein Dasein im Ernstfall nicht am Existenzminimum fristen will, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Gerade Studenten und Auszubildende sollten Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen und überdenken. So günstig wie während des Studiums kommt man nie wieder an eine solche Versicherung. Bei Vertragsabschluss nehmen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Bei jungen Menschen findet man nur wenige Vorerkrankungen. Das führt zu einem niedrigen Beitrag.
Wichtig: Die BU-Versicherung sollte keine sogenannte "konkrete Verweisung" enthalten. Damit könnte die Versicherung den Kunden auf irgendeinen anderen auch schlechter bezahlten Beruf verweisen, wenn er seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Außerdem sollte der Vertrag eine Nachverhandlung einräumen. Damit kann man Beitrag und Berufsunfähigkeitsrente später neu aushandeln, ohne dass die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung vornimmt.
Diese Versicherungen braucht man nicht
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an allem ab, das sich in der Wohnung befindet. Während der ersten Berufsausbildung kann der Azubi seine Besitztümer in der Regel noch über die Hausratversicherung der Eltern versichern. Der Versicherung muss der neue Haushalt gemeldet werden. Außerdem wird die Versicherung einen Ausbildungsnachweis verlangen. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsanfänger außer seiner Ausbildungsvergütung oder Bafög keine weiteren Einkünfte hat.
Einige Versicherungen schränken die Deckung für Schäden am Ausbildungsort ein. Hier sollten Azubis gemeinsam mit den Eltern den Hausratversicherungsvertrag prüfen:
- Bietet der Versicherer eine solche Mitversicherung über die Eltern an?
- Leistet er vollständigen Ersatz für alle Schäden, auch am Ausbildungsort?
Kommt eine Mitversicherung nicht in Frage, kann man über eine eigene Hausratversicherung nachdenken. Vorher sollte man sich jedoch gründlich überlegen, wieviel der eigene Besitz wert ist und ob der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt.
Die Hausratversicherung zählt nicht zu den unentbehrlichen Versicherungen für junge Menschen in der Ausbildung.
Unfallversicherung
Über eine Unfallversicherung sollte nur nachdenken, wer einen gefährlichen Sport betreibt. Die Unfallversicherung deckt die Kosten von Unfällen in der Freizeit ab und zahlt, wenn ein Unfall zu dauerhaften Schäden führt. Dabei ist das Risiko der vollkommenen Berufsunfähigkeit ja bereits mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt, die Studierende auf jeden Fall dringender abschließen sollten.
Der Vorteil der Unfallversicherung: Sie zahlt auch bei Unfallfolgen, die nicht zur Berufsunfähigkeit führen. Beim Verlust eines Fingers beispielsweise oder eines Auges. Der Unfallschutz lässt sich auch beispielsweise um Zahlung bei Todesfall, monatliche Unfallrente, Lohnausfallgeld oder Krankenhaustagegeld erweitern. Studentinnen und Studenten sollten in jedem Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung den Vorzug geben und über eine Unfallversicherung erst nach dem Studium nachdenken.
Rechtschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung deckt mögliche Kosten im Falle eines Rechtsstreites ab. Dies sind hauptsächlich die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch die Kosten des Gegners, wenn man den Prozess verliert.
Eine Rechtsschutzversicherung können sich Auszubildende sparen. Natürlich können auch sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Sie gehören aber keiner besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe an. Wenn die Eltern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind Kinder im Studium in der Regel bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres mitversichert.
Im Zweifelsfall lieber einmal zuviel fragen
Wer sein Studium beginnt, sollte zunächst gemeinsam mit den Eltern den Versicherungsbestand durchforsten. Im Einzelfall können Versicherer von den hier beschriebenen Grundsätzen abweichen. Die ersten Versicherungen, die man abschließt, sollten dann die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeit sein. Alle anderen Versicherungen haben Zeit bis zum Start ins Berufsleben.
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