Versicherung: 5 Tipps für den Winter 

Mit den Jahreszeiten ändern sich teilweise die Versicherungsbedingungen. So müssen die Versicherer im Winter andere Schäden regulieren als im Sommer. Banktip listet mögliche Schäden und zuständige Versicherungen für den Winter auf.

Wichtig: Versicherte sollten vor dem Abschluss von Policen kontrollieren, welche Schäden eingeschlossen sind. Auch über die Bedingungen für die Schadensregulierung sollten sich die Kunden vorher informieren.

Tipp Nummer 1 - Winterdienst und Verletzungen 

Die Verantwortung für die Räumung der Gehwege liegt grundsätzlich beim Hausbesitzer oder Mieter. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, wenn es Probleme mit dem Winterdienst gab.

Die private Haftpflichtversicherung ist Ansprechpartner für Mieter in Wohnungen und Bewohnern von Einfamilienhäusern. Bei Vermietern, Besitzern von Mehrfamilienhäusern und Gemeinschaften von Wohnungseigentümern ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zuständig.

Tipp Nummer 2 - Rohrbruch und Wasserschaden

Kommt es zu Leitungswasserschäden, sind Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung gefragt. Die Erstgenannte reguliert Schäden an Hausrat wie Möbel und Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Wohnhaus und festeingebauten Gegenständen. Dazu gehört zum Beispiel die Einbauküche.Versicherung:

Ausnahme: Der Versicherte hat schlecht geheizt und trägt so Mitschuld an dem Rohrbruch. Dann können die Versicherer die Leistung kürzen. Laut dem GDV sind auch Garage und Gerätehaus über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Tipp Nummer 3 - Schäden am Haus

Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten auch bei anderen Schäden am Haus. Dazu gehören auch Schäden an der Photovoltaikanlage.

Es gibt daneben auch spezielle Versicherungen für solche Anlagen. Diese können zum Beispiel zum Einsatz kommen, wenn es sich bei der Wohngebäudeversicherung um einen älteren Vertrag handelt, der die Auf-Dach Variante der Anlage ausschließt.

Tipp Nummer 4 - Schneelast auf dem Dach

Wenn es stark schneit, kann die Schneeschicht auf den Häuserdächern zu schwer werden. Die Elementarschadenversicherung reguliert laut dem GDV Schäden, die Schnee am Hausdach verursacht. Die Wohngebäudeversicherung ist hier nicht zuständig.

Tipp Nummer 5 - Auto und Schnee

Bei der Autoversicherung ändert sich auch im Winter und dem mit Eis und Schnee steigenden Unfallrisiko nichts. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden beim Unfallopfer, wenn ein Versicherter einen Unfall verursacht.

Die Schäden am eigenen Auto reguliert die Vollkaskoversicherung. Wer keine Winterreifen nutzt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.

Schnee und Eis können im Winter einige Probleme mit sich bringen. Doch wer sich gut absichert, kann sich getrost auf die schönen Seiten der kalten Jahreszeit konzentrieren: Weiße Landschaften, Schlittschuhfahren und Weihnachtsmärkte.

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