Wie viel bringt der Verkauf?
Kündigt man einen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, erhält man den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert. Dieser darf einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert nicht unterschreiten (§ 176 Abs. 3 VVG). Es geht beim Rückkaufswert nicht um die Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge – das wäre eine "Rückvergütung". Sie hebt den Vertrag praktisch auf. Der Rückkaufswert dagegen stellt den wirtschaftlichen Stand dar, den der Versicherungsnehmer auch ohne Kündigung, also bei Erfüllung des Vertrages erreicht hätte.
Verkauft man dagegen den Vertrag, lassen sich zwischen 3 und 15 Prozent mehr aus der aufgegebenen Versicherung herausholen – je nach Restlaufzeit und Volumen des Versicherungsvertrages. Das kaufende Unternehmen übernimmt den Vertrag und zahlt die monatlichen Raten bis zum Vertragsende weiter. Dann lässt es sich die Versicherungssumme auszahlen. Die Überschussbeteiligung, die am Ende der Versicherungszeit ausgezahlt wird, behält es – deswegen lohnt der Ankauf.
Ein weiterer Vorteil gegenüber der Kündigung: Der Todesfallschutz der Versicherung bleibt bei den meisten Ankaufunternehmen erhalten. Sie zahlen im Todesfall die Versicherungssumme abzüglich der von ihnen seit Kauf gezahlten Beiträge (einschließlich Zinsen) und des Kaufpreises an die Erben aus. Dies ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Ankäufers, über das Sie sich auf jeden Fall informieren sollten.
Letztlich kann es daher sinnvoll sein, seine Kapitallebensversicherung zu verkaufen und für die Altersvorsorge in andere, ertragsstärkere Anlageformen zu investieren, wie Fondssparpläne oder eine private Rentenversicherung. Bei Verträgen, deren Ablauf kurz bevor steht, lohnt sich dies aber nicht.
Voraussetzungen für einen Verkauf
Die Ankaufunternehmen akzeptieren nicht jede Police. Erstens ist der Ankauf abhängig vom Versicherungsunternehmen, bei dem der Vertrag läuft. Kein Ankaufunternehmen nimmt Verträge sämtlicher Lebensversicherer an, weshalb man sich zunächst erkundigen muss, welcher Ankäufer für die eigene Versicherung in Frage kommt. Einige Ankaufunternehmen kaufen nur Policen deutscher Versicherer. Bei Verträgen mit größeren Gesellschaften sind die Verkaufschancen aber sehr gut.
Zweitens sind die Ankäufer vor allem an Verträgen mit kurzen Restlaufzeiten und hohen Rückkaufswerten interessiert. Bei 5.000 Euro Rückkaufswert liegt in der Regel die Untergrenze, in Ausnahmefällen werden auch Policen ab 2.000 Euro Rückkaufswert akzeptiert. Manche Ankäufer setzen aber auch einen höheren Rückkaufswert von bis zu 10.000,- Euro voraus. Auch werden regelmäßig nur Verträge akzeptiert, die maximal 15 Jahre Restlaufzeit aufweisen.
In jedem Fall sollten mehrere Angebote von Ankäufern eingeholt werden, bevor man sich für eins entscheiden. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt und eine Kopie des Versicherungsscheins mitgeschickt werden. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages muss man sich noch etwas gedulden - die Bearbeitung dauert vier bis acht Wochen.
Keinesfalls sollte man sich auf eine Ratenzahlung des Kaufpreises einlassen. Bei solchen Ratenzahlungen wird ein Teil des vereinbarten Kaufpreises sofort ausgezahlt und den Rest gibt es in Raten über mehrere Jahre verteilt. Wenn der Käufer in dieser Zeit Insolvenz anmelden muss, kann der Restbetrag verloren sein.
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