Steuerfragen
Die Abgeltungssteuer, welche 2009 in Deutschland eingeführt wird, muss auch auf Gewinne gezahlt werden, die man aus dem Verkauf oder der vorzeitigen Auflösung einer Lebensversicherung erzielt. Gewinn ist in diesem Falle aber nur der Betrag, um den der Verkaufspreis über den eingezahlten Beiträgen liegt. Da die Versicherungsunternehmen den Verkauf von Lebensversicherungen dem Finanzamt melden müssen, kann man die Steuerpflicht nicht umgehen. Deshalb lohnt es, einen eventuellen Verkauf spätestens im nächsten Jahr, und damit noch vor Einführung der Abgeltungssteuer, abzuwickeln.
(Stand: September 2007)
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