Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fährt, sollte seine grüne Versicherungskarte dabei haben. Was man sonst beim Urlaub mit dem Auto beachten sollte, hat Banktip zusammengefasst.
Die grüne Versicherungskarte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, den man auf Anfrage vom Versicherer erhält. Die Versicherungskarte enthält alle wichtigen Daten zu Fahrzeug und Halter und dient bei einem Unfall als Nachweis, dass der Wagen haftpflichtversichert ist.
Grüne Versicherungskarte erspart Ärger nach Unfall im Ausland
Auf der Rückseite sind die Adressen der Verbindungsbüros vermerkt, an die sich der Unfallgegner zur Schadenregulierung wenden kann. Hat einer der am Unfall beteiligten Fahrer keine Versicherungskarte dabei, hilft auch der Zentralruf (018 02) 50 26 weiter. Unabhängig davon gilt die Kfz-Versicherung im Ausland ebenso wie zu Hause.
"Innerhalb der EU reicht zwar meist das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis. In vielen Mitgliedsstaaten spart man sich jedoch einigen Ärger, wenn man im Ernstfall die Karte dabei hat", sagt Claudia Scheerer, Pressesprecherin der Versicherungskammer Bayern. Außerdem sollten sich Auto-Reisende von ihrem Versicherer einen europäischen Unfallbericht zur Dokumentation des Unfallhergangs geben lassen.
"Ein Exemplar im Handschuhfach kann bei einem Unfall sehr hilfreich sein. So können Sie in der Aufregung keine wichtigen Angaben vergessen", rät Claudia Scheerer. Auch die Kamera, die normalerweise in keinem Urlaubsgepäck fehlt, leistet für Fotos vom Unfallort gute Dienste.
Schutzbriefe helfen bei einem Unfall
Viele Versicherer bieten zudem für Auslandsreisen internationale Kfz-Schutzbriefe an. Sie übernehmen zumindest Teile der Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und Rücktransport des Fahrzeugs. Weiter- und Rückfahrt, Übernachtungen, ein Mietwagen, das Heimholen von Kindern durch eine geeignete Begleitperson und Krankenrücktransporte sind ebenfalls oft über den Schutzbrief abgedeckt.
Gerade in einem Land mit einer fremden Sprache hat der Schutzbrief große Vorteile: Die Versicherung vermittelt qualifizierte Dienstleister am Ort. Meist geht die Rechnung direkt an die Versicherung; der Kunde muss also kein Geld vorstrecken.
Krankenkassen zahlen nicht für Rücktransport.
Auch wer nur innerhalb Europas unterwegs ist, sollte immer eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Sie übernimmt die Kosten für alle am Urlaubsort medizinisch notwendigen Behandlungen durch Ärzte und Krankenhäuser sowie Verband- und Heilmittel.
Die deutschen Kassen erstatten lediglich die Kosten für Arztbesuche in Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und selbst hier muss man oftmals dazuzahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen häufig nur so viel erstatten, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
Eine weitere Leistung der Auslandsreise-Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland. Diese Kosten erstattet die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, beispielsweise im Ambulanzflugzeug von Thailand nach Deutschland, können sich auf rund 100.000 Euro belaufen. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung kann man sich davor schützen.
Das sollten Urlauber mit auf die Reise nehmen, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen:
- Private Auslandsreise-Krankenversicherung (zum Beispiel die Jahrespolice AKD-11 der UKV)
- Schutzimpfungen (Kontaktdaten der Tropeninstitute unter www.clever-leben.de)
- kleine Reiseapotheke
- Service-Telefonnummern zum Sperren von Kreditkarten: (stehen auf jeder Karte, am besten abschreiben und getrennt aufbewahren; aus dem Ausland 00 49 vorwählen): - Sperrservice für Personalausweise und ec-Karten von Banken und Sparkassen: Tel. 116 116 (bundesweit); - ec-Karten, Bank- und Sparkarten: Tel. (01 80) 502 10 21; - BCS-Karten-Servicecenter für Master- und Visa-Card: Tel. (01 80) 31 23 222.
Autoreisende sollten zusätzlich denken an:
- internationalen Schutzbrief (ersetzt beispielsweise Bergungs-, Abschlepp- und Mietwagenkosten)
- grüne Versicherungskarte (dient als internationaler Versicherungsnachweis)
- europäischen Unfallbericht (kostenlos bei der Versicherungskammer Bayern).