Handeln im Schadensfall - So zahlt die Versicherung 


Wichtig ist es, im Schadensfall richtig zu handeln, denn nur so können Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen und ersparen sich zähe Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im Schadensfall haben und wie Sie sich am Besten verhalten, um möglichst schnell wieder zum Alltag zurückkehren zu können.

Bei jedem Unwetterschaden sind Sie - wie auch bei allen anderen Versicherungsfällen - verpflichtet, umgehend ihre Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen bieten zur Schadensmeldung und -aufnahme Formulare im Internet an. Ist niemand zu erreichen oder erhalten Sie kein weiteres Feedback, ist eine schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben/Rückschein ratsam. Zur Dokumentation und zum Hergang des Schadens sollten Sie Fotos machen bzw. Zeugen benennen. Zudem ist eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände nötig.

Ferner sind Sie als Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer verpflichtet, im Falle eines Schadens Sofortmaßnahmen einzuleiten, um Folgeschäden zu vermeiden. Sie müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abdichten oder wasserempfindliche Gegenstände aus feucht gewordenen Räumen entfernen, sofern diese noch nicht beschädigt sind.

Andererseits sollten Sie die Versicherungen dazu veranlassen, möglichst umgehend weitere Reparaturen zu gewährleisten. Kostenvoranschläge sollten möglichst schnell eingeholt werden. Warten Sie aber mit der Bestellung eines eigenen Sachverständigen, denn die Versicherung trägt meist nur die Kosten für einen von ihr beauftragten Gutachter. Beschädigte Gegenstände sollten Sie nie ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Versicherung entsorgen. Bei Zugeständnissen der Versicherung ist es ferner ratsam, immer auf eine schriftliche Form zu bestehen.

Ist ein Schadensfall eingetreten und Sie waren mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden, können Sie in der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen bis zu vier Wochen nach der Entschädigung kündigen, entweder fristlos oder zum Jahresende. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zum Jahresende kündigen, da bei fristloser Kündigung trotzdem der gesamte Jahresbeitrag entrichtet werden muss.

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