Steuern sparen: Weihnachtsgeld als Altersvorsorge 

Weihnachtsgeld als Altersvorsorge

Über Weihnachtsgeld freut sich nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch das Finanzamt. Abzüglich Steuern und Sozialabgabe bleibt oft kaum etwas übrig von dem einst stolzen Betrag. Das lässt sich vermeiden: mit Weihnachtsgeld als Altersvorsorge.

Weihnachtsgeld könnte so schön sein. Wären da nicht Steuern und Sozialabgaben. Das Weihnachtsgeld wird zum Bruttolohn hinzugerechnet. Dadurch steigt der Steuersatz und der Arbeitnehmer bekommt oft nur einen Bruchteil seines Weihnachtsgeldes ausgezahlt.

Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben

Den Ärger können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden. Und sie können beide davon profitieren. Das Zauberwort heißt "Entgeltumwandlung". Das Weihnachtsgeld fließt in die Altersvorsorge. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in einen Altersvorsorgevertrag ein, im Volksmund "Betriebsrente" genannt.

Die Entgeltumwandlung bringt beiden Parteien Vorteile:

  • Der Arbeitgeber muss auf Beträge, die er in eine Betriebsrente einzahlt, keine Sozialabgaben und Sozialabgaben abführen.
  • Der Arbeitnehmer hat mehr Netto vom Brutto, weil auf den umgewandelten Betrag keine Steuern fällig sind.

Höchstgrenzen für geförderte Entgeltumwandlung

Natürlich lassen sich solche Vorteile nicht grenzenlos nutzen. Der Gesetzgeber hat zwei Grenzen vorgegeben. Die Höchstbeträge für die Steuerfreiheit gelten für die Entgeltumwandlung und die Arbeitgeberbeiträge gemeinsam:

  • Bis 4.776 Euro im Jahr sind Beiträge zur Betriebsrente steuerfrei für Verträge ab 2005, ansonsten nur 2.976 Euro.
  • Bis 2.976 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer darf der Arbeitgeber sozialabgabenfrei in die Betriebsrente einzahlen. 

So wird aus Weihnachtsgeld Altersvorsorge

Wie wandelt man nun steuergünstig das Weihnachtsgeld in eine Betriebsrente um? Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht, Teile seines Bruttolohnes in Beiträge zur Betriebsrente umwandeln zu lassen. Das muss nicht in monatlichen Beträgen geschehen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind erlaubt.

Grundsätzlich zählten schon heute Entgeltumwandlungen zu den festen Gehaltsbestandteilen von Führungskräften, heißt es beim Vorsorgespezialisten Swiss Life. Der Versicherer empfiehlt allen anderen Arbeitnehmern, direkt beim Arbeitgeber nach einer Umwandlung beispielsweise des Weihnachtsgeldes in betriebliche Altersvorsorgebeiträge zu fragen.

Fazit: Jetzt den Chef fragen

Wer sein Weihnachtsgeld jetzt noch schnell vor der Steuer in Sicherheit bringen möchte, sollte jetzt den Chef fragen. Immerhin sollte die Entgeltumwandlung auch in dessen Interesse liegen. Er spart schließlich Sozialabgaben auf den Betrag.

Erfahren Sie mehr über betriebliche Altersvorsorge

 

 

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