Sommer, Sonne, Hitzeschlag und Gewitter: Die heiße Jahreszeit bedeutet mehr als Ferien. Denn die extreme Wetterlage kann auch zum Versicherungsfall werden.
Der Sonnenstich führt zu einem Unfall, das Sommergewitter flutet das Haus. Der Sommer kann für Menschen und Wohnungen gefährlich werden. Doch wie sehen die Versicherer diese Schäden und Unfälle?
Unfall in der Hitze
Wer sich zu lang in der Sonne aufhält und deshalb einen Unfall erleidet, darf nicht auf Leistungen seiner Privaten Unfallversicherung setzen. Die Unfallversicherung kommt selten für die Folgen eines Sonnenstichs auf.
Wer zum Beispiel aufgrund eines Sonnenstichs stürzt, der kann nicht auf Leistungen der Privaten Unfallversicherung hoffen. Denn ein Sonnenstich gilt als Geistes- oder Bewusstseinsstörung (Az.: IV ZR 219/07). Deren Folgen sind bei den meisten Unfallversicherungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Außerdem handelt es sich bei einem Sonnenstich oder Hitzschlag nicht um ein plötzlich auftretendes Ereignis und damit nicht um einen Unfall. Der Sonnenstich ist die Folge eines langen Aufenthalts in der Sonne.
Anders sieht es aus, wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschieht. Wenn der Arbeitnehmer gezwungen ist, sich während der Arbeitszeit andauernder Sonneneinstrahlung auszusetzen und er dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleidet, dann hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Sie erbringt zum Beispiel die Leistungen für die Akutbehandlung.
Autofahrten im Sommer
Die wenigsten Menschen tragen im Sommer festes Schuhwerk. Sandaletten oder Flip-Flops bestimmen im Sommer das Straßenbild. Was heißt das jedoch für Autofahrer? Für die Kfz-Versicherungen spielt die Autofahrt ohne Schuhe oder in Flip-Flops in den meisten Fällen keine Rolle.
Zur Kürzung der Leistung der Vollkaskoversicherung kommt es dem Gesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft zufolge nur bei grober Fahrlässigkeit. Das ist bei der Autofahrt mit Sandaletten eher selten der Fall. Zu sicher sollten sich die Fahrer hier jedoch nicht sein. Denn einige Gerichte interpretierten das leichte Schuhwerk bei der Fahrt als fahrlässiges Verhalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen kommt immer für die Schäden des Opfers auf, egal welche Schuhe der Unfallverursacher getragen hat.
Wenn die Hitze zu Straßenschäden führt, zu sogenannten Blow-Ups, kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Sie behandelt die Schäden wie Schlaglochschäden, die eher für Winter und Frühling typisch sind.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Autoteile durch reflektierte Sonneneinstrahlungen schmelzen. Einen solchen Fall gab es 2013 in Großbritannien. Ein Porschefahrer parkte das teure Gefährt vor einem sich im Bau befindenden Gebäude. Die gewölbte Glasfassade des Gebäudes reflektierte die Sonnenstrahlen auf den Porsche, einige Teile schmolzen. Die Besitzer des Gebäudes zahlten den Schaden. So würde das auch in Deutschland aussehen. Denn laut dem GDV handelte es sich hier weder um Vandalismus noch um einen Unfall, es ist also üblicherweise kein Fall für die Vollkaskoversicherung.
Schäden an Haus und in der Wohnung
Gewitter gibt es nicht nur im Herbst. Sommergewitter sind nicht weniger gefährlich. Vor allem wenn starke Regenfälle auf ausgetrocknete Böden treffen. Bei Schäden am Haus zahlt hier die Wohngebäudeversicherung. Dies gilt jedoch nur, wenn Versicherte sie mit einer Elementarversicherung erweitert haben. Diese Erweiterung gibt es auch für die Hausratversicherung. Dann zahlt die Versicherung für den vom Regen beschädigten Hausrat.
Die Versicherten müssen bei einem Sommergewitter jedoch nicht nur mit dem Regen kämpfen. Es kommt auch zu Blitz- und Überspannungsschäden. Die Wohngebäudeversicherung ist hier der richtige Ansprechpartner. Wenn es das Inventar oder zum Beispiel den Fernseher erwischt, dann zahlt die Hausratversicherung.
Zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung können Verbraucher auch eine Glasbruchversicherung abschließen. Die hilft bei einem Hitze-Riss im Glas. Doch diese sind in Mitteleuropa nicht sonderlich verbreitet.
Der Sommer erscheint den meisten Verbrauchern ungefährlicher als der Winter. Versicherungsfälle kann es jedoch zu Genüge geben. Der Spaß an der sonnigen Jahreszeit sollte dabei jedoch nicht verloren gehen. Denn viele der genannten Versicherungsfälle lassen sich dank Sonnencreme, Schatten und etwas Umsicht umgehen.