Halbjahresregelung beim Anmelden beachten
Zudem sollten sich junge Fahrer möglichst vor dem 1. Juli eines Jahres versichern. Nur wer im laufenden Jahr mindestens sechs Monate versichert war, wird im darauf folgenden Jahr bei der Schadenfreiheitsklasse höher, also günstiger, eingestuft. Schließt man eine Kfz-Versicherung erst in der zweiten Jahreshälfte ab, fährt man im Folgejahr mit dem gleichen Schadenfreiheitsrabatt weiter. In diesem Fall kann es unter Umständen günstiger sein, den Vertrag auf den 1. Juni zurückzudatieren. Zwar zahlt man dann für die Monate, in denen man noch gar nicht gefahren ist, aber erhält schon im Folgejahr eine günstigere Schadenfreiheitsklasse.
Rabatte für Alleinfahrer oder frühere Moped- und Mofafahrer
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Vielzahl von Rabatten an. So können Fahranfänger einen Nachlass einstreichen, wenn sie den Pkw allein nutzen. Wird eine weitere Person in den Vertrag aufgenommen, ist der Rabatt hinfällig. Auch frühere Moped- oder Mofafahrer erhalten mitunter günstigere Angebote für eine Autoversicherung. Dies ist unter anderen bei der DEVK, der Feuersozietät, der KRAVAG und der OVAG der Fall.
Darüber hinaus gewähren Versicherer einen Rabatt bis zu 15 Prozent, wenn der Fahranfänger noch keine Punkte in Flensburg hat. Wer am begleiteten Fahren mit 17 (BF 17) teilgenommen hat, kann beispielsweise bei den Versicherern AXA, Hannoversche Direkt und HUK24 einen günstigeren Tarif erhalten. Nachlass gibt es auch, wenn ein spezielles Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Auto absolviert wurde. Einige Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn der Versicherte im Besitz einer Bahncard oder einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr ist.
Rabatte von Familienangehörigen übertragen lassen
Verwandte ersten Grades oder Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, haben bei vielen Versicherern die Möglichkeit, die Schadensfreiheitsklasse zu übertragen. Eine Übertragung ist nur in der Höhe möglich, die der Empfänger des Rabatts auch selbst an Jahren hätte einfahren können. Beispielsweise kann ein Vater, der 30 Jahre lang unfallfrei gefahren ist, nicht seinen vollen Rabatt auf seinen Sohn übertragen, der seinen Führerschein erst vor zwei Jahren gemacht hat. Zudem verzichtet der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabattes zu Gunsten des Fahranfängers auf seinen Anspruch. Eine Rückübertragung ist dann nicht mehr möglich, daher sollte die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten wohl überlegt sein.
Allerdings muss der Fahranfänger das Fahrzeug schon vor der Übertragung der Schadensfreiheitsklasse regelmäßig gefahren sein. Eine gelegentliche Nutzung reicht für eine Rabattübertragung nicht aus.
Konditionen vergleichen!
Auf jeden Fall ist Fahranfängern zu raten, Konditionen, Prämien und Rabatte der verschiedenen Kfz-Versicherungen zu vergleichen und dabei die eigene Situation zu berücksichtigen. Man sollte sich ruhig etwas Zeit nehmen, bevor man sich für eine Police entscheidet und den Vertrag unterschreibt. Außerdem sollten gerade Fahranfänger nach Rabatten fragen oder Ausschau halten, wenn sie eine vierstellige Prämie vermeiden wollen. Doch günstig ist nicht immer gut. Das Hauptaugenmerk sollten Fahranfänger vor allem auf die Vertragskonditionen legen, damit nicht schon kleinere Zwischenfälle die Freude am Fahren bremsen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr