Rürup-Rente: Fragen und Antworten 

Rürup-Rente: Fragen und Antworten

Die Rürup-Rente ist die unbekanntere Schwester der Riester-Rente. Sie dient besonders der Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Aber wie funktioniert die Rürup-Rente?

Banktip beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rürup-Rente: zur steuerlichen Absetzbarkeit, zur staatlichen Förderung, zu Bedingungen und zur Besteuerung der Rentenleistungen im Alter.

Was ist eine Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente heißt offiziell Basis-Rente. Es handelt sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die der Staat steuerlich fördert. Versicherte erhalten frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs eine lebenslange monatliche Rente. Wer seinen Vertrag nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen hat, kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs seine Rürup-Rente in Anspruch nehmen.

Wer sollte eine Rürup-Rente abschließen?

Eine Rürup-Rente kann grundsätzlich jeder abschließen. Sie eignet sich aber besonders für Berufstätige, die eine hohe Steuerlast haben oder die nicht gesetzlich rentenversichert sind: Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Sie können mit der Rürup-Rente staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Für Arbeiter, Angestellte oder andere gesetzlich versicherte Berufsgruppen empfiehlt sich eher die Riester-Rente.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Kunden schließen eine Rürup-Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Sie haben die Auswahl zwischen drei Varianten:

* Der klassischen Rentenversicherung, bei der bereits bei Vertragsabschluss die Garantie-Rente feststeht. Die Summe kann sich durch Überschussbeteiligungen erhöhen. Allerdings wird sie bei Renteneintritt ein Leben lang monatlich ausgezahlt und verfällt im Todesfall. Daher ist es ratsam, mit der Versicherung einen Hinterbliebenenschutz abzuschließen.

* Die fondsgebundene Lebensversicherung ist für den Sparer risikoreich, da in der Regel das Geld vollständig in Investmentfonds fließt. Am Vertragsende fließt die Gesamtsumme in eine klassiche Rentenversicherung ohne Garantie-Rente.

* Die Sofortrente lohnt sich, wenn der Sparer kurz vor Eintritt des Rentenalters steht und ein dickes Guthaben-Polster auf der Bank hat. Denn hierbei wird ein hoher Einmalbetrag eingezahlt und bespart.

Achtung: Interessenten sollten darauf achten, dass der Vetrag eine Beitragsfreistellung erlaubt. So sichert man sich für magere Zeiten ab.

 

An welche Bedingungen ist die steuerliche Förderung der Rürup-Rente geknüpft?

Die Rürup-Rente soll nur und ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge dienen. Sie ist eine Leibrente und keine Kapitalanlage oder Sparvertrag. Deshalb hat der Gesetzgeber die steuerliche Begünstigung an ein paar Bedingungen geknüpft:

  • So darf die monatliche Rente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden, bei Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs.
  • Die erworbenen Rentenanwartschaften dürfen weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein.
  • Die Versicherten dürfen sich das angesparte Vorsorgekapital nicht in einem Betrag - auch nicht in Teilbeträgen - auszahlen lassen können. Sie müssen stattdessen eine monatliche, lebenslange Rente bekommen.
  • Die Versicherungsansprüche dürfen zwar nicht vererbt werden, können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Auf diese Weise können auch der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder des Anlegers abgesichert werden.

Die Rürup-Rente kann auch in einem gewissen Umfang eine Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung der Rürup-Rente?

Anders als bei der Riester-Rente sieht der Staat für die Rürup-Rente kein System von Zulagen vor. Versicherte können dafür Beiträge zu einer Rürup-Rente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Angestellte Rürup-Sparer die auch noch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, sollten auch diesen ansetzen.

Sind Beiträge zur Rürup-Rente komplett steuerlich absetzbar?

Erst ab 2025 können Rürup-Sparer ihre Beiträge in voller Höhe zu 100 Prozent in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Bis dahin sind Beiträge zur Rürup-Rente nur zu einem Teil steuerlich absetzbar. So können Rürup-Sparer für das Steuerjahr 2016 insgesamt 82 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Dabei gelten Höchstbeträge: 

  • für Alleinstehende 22.766 Euro und
  • für zusammen veranlagte Ehegatten 45.532 Euro.

Der steuerlich anrechenbare Teil steigt jedes Jahr um zwei Prozent, sodass es im Jahr 2025 dann 100 Prozent sind.

Was geschieht steuerlich mit den Leistungen nach Renteneintritt?

Parallel zur Anhebung steuerlichen Absetzbarkeit steigt die Besteuerung der Leistungen aus einer Rürup-Rente. Dabei gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für die Rürup-Rente das gleiche System wie für die gesetzliche Rentenversicherung: Der steuerpflichtige Anteil der Leistungen liegt im Jahr 2016 bei 72 Prozent, im Jahr 2017 bei 74 Prozent.

Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Riester- und die Rürup-Rente voll steuerpflichtig. Für den gesamten Zeitraum gilt dann allerdings das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Wer also im Jahr 2020 erstmals die Rürup-Rente erhält und mit 80 Prozent versteuert, behält diesen Prozentsatz für den gesamten Rentenbezug bei.

Welche Vorteile hat die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente eignet sich vor allem als Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Berufstätige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, können mit ihr eine staatlich geförderte private Rentenversicherung abschließen. Interessant sind vor allem die hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Allerdings sollte sich jeder individuell beraten lassen. Bei dieser Beratung sollte auch angegeben werden, welche weiteren Vorsorge-Versicherungen gewünscht werden wie beispielsweise ein Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeit kombiniert, muss der Beitrag für die Zusatzversicherung kleiner ausfallen, als der für die Rürup-Rente, damit der Vertrag steuerlich förderbar bleibt.

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