Die Auskunftspflicht
Der Versicherte muss über Gesundheit, Hobbys und Risiken im Beruf gewissenhaft Auskunft geben. Stellt sich heraus, dass Angaben unkorrekt waren, Angaben nicht gemacht wurden (weil er eine Vorerkrankung für unerheblich hielt beispielsweise), riskiert er auch im Nachhinein den Versicherungsschutz. Mit der Unterschrift der Police ist die Gesellschaft eventuell berechtigt, sich eingehender bei Ärzten oder Institutionen nach dem Wahrheitsgehalt der Aussagen zu erkundigen. Die Versicherungen können noch Jahre nach Unterschrift unter die Police auf einer Prüfung bestehen und bei arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.
Die Absicherung greift sofort nach der ersten Zahlung und in der Regel auch unabhängig vom Ort des Geschehens und der Todesursache. Lediglich Tod infolge eines Kriegsereignisses und ein Selbstmord des Versicherten in den ersten drei Jahren der Police sind nicht versichert. Und der Schutz greift in der Regel nur, wenn der Selbstmord aufgrund krankhafter geistiger Störung verübt wurde, der Selbstmörder also nicht selbständig entscheiden konnte.
Zusätze und Sonderformen
Bei der Versicherung auf zwei Leben werden Partner versichert. Die Versicherungssumme ist hier günstiger, allerdings wird im Todesfall beider nur eine einmalige Summe an Hinterbliebene ausgezahlt. Sie ist für Familien mit Kindern deswegen weniger geeignet. Diese Versicherungsform lohnt eventuell für Geschäftspartner, um finanzielle Einbußen durch den Verlust eines Partners für die Firma auszugleichen. Die ausgezahlten Summen unterliegen der Versteuerung. Die Versicherungssummen sind aber als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Die RLV mit fallender Summe ist beispielsweise für Familien mit Immobilienbesitz geeignet, bzw. solche, die ein Darlehen zurückzahlen. Die Beitragssätze sinken mit laufenden Jahren, während auch die Tilgungssummen für das Eigenheim schrumpfen.
Diverse Versicherungsgesellschaften bieten RLV mit zusätzlicher Berufunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge sind oft geringer als bei zwei separat geschlossenen Policen, weswegen eine Kombination durchaus überlegenswert ist.
Probeantrag stellen
Antragsteller werden bei einem Versicherungsgespräch darüber befragt, ob zuvor bereits eine Versicherung einen Antrag abgelehnt hat. Wenn ja, hat der Antragsteller einen schwierigeren Stand. Mit einem Probeantrag können Versicherungswillige bei mehreren Versicherungen gleichzeitig Angebote einholen. Es dient im Zweifel dazu abzuklären, ob eine Versicherungen, bei beispielsweise gesundheitlichen Problem, überhaupt und zu welchen Konditionen versichert. Ein Probeantrag bindet die Versicherung an das Angebot. Der Antragsteller kann sich jedoch anderweitig entscheiden.
Formell genügt es, in einen Antragsvordruck vor das Wort "Antrag" das Wort "Probe" zu setzen.
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(Stand August 2005)