Berechnung der Riester Förderung |
Die Riester Rente besteht aus einer Kombination von einer staatlicher Förderung und der Eigenbeteiligung. Dieser Gesamtbetrag gliedert sich in die Grund- und der Kinderzulage sowie der Eigenleistung. Die Grund- sowie die Kinderzulagen sind geschlechtsunabhängig und staffeln sich nach Jahren und stellen sich wie folgt dar:
Förderung | Grundzulage | Kinderzulage (pro Kind) |
2004 bis 2005: | 76 Euro | 92 Euro |
2006 bis 2007: | 114 Euro | 138 Euro |
ab 2008: | 154 Euro | 185 Euro |
Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft haben, wie die jährliche Förderung im Einzelnen aussieht, ist es natürlich am interessantesten, was man selbst an Eigenbeteiligung zu leisten hat. Dabei richtet sich der Gesamtbetrag nach einem maximalen Geldbetrag und einem Minimalbetrag, der in Prozenten verrechnet wird. Um den jährlichen Anteil bezüglich des Minimalbetrages zu berechnen, wird der Bruttolohn des vergangenen Jahres benötigt.
Diese Beträge sind wiederum nach Jahren differenziert:
Eigenleistung | Minimalbetrag | Maximalbetrag |
2004 bis 2005 | 2 Prozent | 1050 Euro |
2006 bis 2007 | 3 Prozent | 1575 Euro |
ab 2008 | 4 Prozent | 2100 Euro |