Ärzte in Deutschland können über Rezepte Medikamente und Behandlungen verschreiben. Banktip erklärt, was es für Rezepte gibt und wie lange sie gültig sind.
Bei gesetzlich Versicherten verrechnen die Apotheken über die Rezepte die Kosten für die Medikamente mit den Krankenkassen. Dazu leistet der Versicherte eine Zuzahlung.
Daneben gibt es die als "Privatrezepte" bekannten Rezepte. Diese werden an privat Versicherte ausgegeben, die ihre Medikamente in der Apotheke komplett selbst bezahlen müssen und sie anschließend erstattet bekommen. Teilweise erhalten auch Versicherte der gesetzlichen Kassen ein solches Rezept.
Wichtig: Rezepte gelten als Urkunden. Verändert ein Patient sie eigenmächtig, begeht er Urkundenfälschung. Es kann zu Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen kommen.
Auf den Rezepten stehen die Daten zum Patient (zum Beispiel: Krankenkasse, Geburtsdatum, Adresse), Arzt und Medikament (zum Beispiel: Name, Packungsgröße, PZN). Außerdem muss das Datum der Rezeptausfertigung vermerkt sein.
Das rosa Rezept
Das rosa Rezept ist wohl das bekannteste Rezept in Deutschland. Es handelt sich hier um das Vertragsrezept. Im Allgemeinen ist es jedoch als "Kassenrezept" bekannt, da es an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben wird. Ärzte verschreiben über das Kassenrezept Medikamente, die sowohl verschreibungspflichtig als auch erstattungsfähig sind. Der Arzt darf höchstens drei Medikamente mit einem Rezept verschreiben.
Die Kosten der verschriebenen Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings müssen Versicherte eine Zuzahlung bezahlen. Diese Zuzahlung liegt bei 10 Prozent des Verkaufspreises des Medikamentes. Der Betrag muss aber mindestens 5 Euro und darf höchsten10 Euro sein. Dabei darf die Zuzahlung nie höher als der Verkaufspreis sein. Einige kostengünstige Medikamente sind von der Zuzahlung befreit.
Der Arzt kann über das Rezept noch weitere Angaben machen. Ist das "Aut Idem" Kästchen angekreuzt, darf der Apotheker kein wirkungsgleiches Medikament ausgeben. Er muss sich genau an die Verordnung halten. Außerdem kann der Arzt den Patienten über den Hinweis "noctu" von der Nachtgebühr in den Apotheken befreien. Dieser fällt an, wenn das Rezept in den Notdienstzeiten eingelöst wird.
Wichtig: Das rosa Rezept ist im Allgemeinen für vier Wochen gültig.
Das blaue Rezept
Das blaue Rezept ist als Privatrezept bekannt, da es zum größten Teil an privat versicherte Patienten ausgegeben wird. Sie müssen das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen. Das abgezeichnete Rezept und die Arztrechnung geben sie danach bei der Versicherung zur Erstattung ab. Versicherte sollten sich bei ihren Versicherungen informieren, ob es Fristen für die Abgabe der Rezepte gibt.
Aber auch gesetzlich Versicherte erhalten das Rezept, wenn die Kosten für das verschriebene Medikament nicht von der Kasse übernommen werden. Gesetzlich Versicherte müssen das Medikament dann vollkommen selbst bezahlen. Teilweise erhalten Patienten auch ein grünes Rezept für diese Medikamente. In diesem Fall gilt das grüne Rezept genauso lange wie das blaue Rezept.
Wichtig: Das blaue Rezept ist im Allgemeinen für drei Monate gültig.
Das grüne Rezept
Beim grünen Rezept handelt es sich eher um einen Merkzettel. Hiermit geben Ärzte Empfehlungen für rezeptfreie Medikamente an. Die Medikamente müssen vom Patienten bezahlt werden. Das Rezept kann bei ärztlicher Verordnung jedoch bei der Einkommensteuererklärung als Beleg für eine "außergewöhnliche Belastung" im Sinne der Abgabenordnung genutzt werden. Dabei sollte auch die Quittung beim Finanzamt abgegeben werden.
Wichtig: Das grüne Rezept ist im Allgemeinen unbegrenzt gültig. Nur wenn es bei gesetzlich Versicherten für verschreibungspflichtige, nicht erstattungsfähige Medikamente eingesetzt wird, ist die Gültigkeit auf drei Monate beschränkt.
Das gelbe Rezept
Mit dem gelben Rezept werden Medikamente wie starke Schmerzmittel verordnet. Sie unterliegen Betäubungsmittel-Verordnungen. Es wird an gesetzlich und privat versicherte Patienten ausgegeben. Das sogenannte BTM-Rezept besteht aus drei Ausfertigungen: Eine davon archiviert der Arzt, eine weitere die Apotheke. Die dritte benutzt die Apotheke zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
Nicht alle Apotheken können die Medikamente ausgeben. Sie müssen sich dafür bei der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrieren.
Wichtig: Das gelbe Rezept ist im Allgemeinen für sieben Tage gültig. Wird der Ausstellungstag mitgerechnet, ist es acht Tage gültig.
Die Heilmittelverordnung
Über die Heilmittelverordnung können Ärzte Behandlungen, wie zum Beispiel Physiotherapie, verschreiben. Die Verordnung wird vom Arzt ausgestellt und später vom Leistungserbringer einbehalten. Der Patient muss dabei nach jeder Sitzung die Verordnung unterschreiben. Außerdem muss der Patient eine Zuzahlung leisten.
Der Arzt macht in der Heilmittelverordnung neben dem Heilmittel und der Diagnose auch weitere Angaben. So ist zum Beispiel die Art der Verordnung (Erstbehandlung, Folgebehandlung) oder der späteste Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (wenn dieser von den allgemeinen Fristen abweicht) angegeben.
Wichtig: Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes stattfinden. Wenn die Behandlung für mehr als 14 Tage unterbrochen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bei podologischen Therapien (Behandlungen am Fuß) gilt eine Frist von 28 Tagen.
Egal welche Farbe das Rezept hat, wenn die Gültigkeit der Rezepte überschritten ist, muss der Patient ein neues vom Arzt holen. Dabei sollte das alte Rezept vorgelegt werden.
Rezepte und Fristen
- Rosa: Kassenrezept - Vier Wochen gültig
- Blau: Privatrezept - Drei Monate gültig
- Grün: Merkzettel - Unbegrenzt gültig
- Gelb: Betäubungsmittelrezept - Sieben Tage gültig
- Heilmittelverordnung - 14 oder 28 Tage lang gültig