Wie kündige ich meine Hausratversicherung?
Wer seine Hausratversicherung kündigen möchte, kann das schriftlich ohne Angabe der Gründe tun. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Wird die Versicherung zu diesem Termin nicht gekündigt, verlängert sie sich in der Regel um ein Jahr. In bestimmten Fällen muss der Versicherer auch außerhalb dieser Frist eine Kündigung akzeptieren. So kann der Kunde kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne dass sich an den Versicherungsbedingungen etwas geändert hat.
Dabei gelten je nach Datum des Abschlussses unterschiedliche Fristen:
- Verträge, die vor dem 1. Januar 1991 geschlossen wurden, kann man bis einen Monat nach einer Beitragserhöhung kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent in den zurückliegenden drei Jahren gestiegen ist.
- Für Verträge, die ab dem 1. Januar 1991 und bis zum 28. Juli 1994 geschlossen wurden, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung, wenn der Beitrag entweder um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent in den zurückliegenden drei Jahren gestiegen ist.
- Verträge, die ab dem 29. Juli 1994 geschlossen wurden, kann man nach jeder Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat nach der Erhöhung kündigen.
Ein besonderes Kündigungsrecht besteht auch nach einem Schadensfall. Innerhalb eines Monats nach einem Schadensfall darf der Versicherungsnehmer fristlos kündigen. Dabei muss er jedoch beachten, dass das Unternehmen den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr einbehalten darf.
Abschließend
Eine Hausratversicherung muss maßgeschneidert werden. Gleichzeitig lohnt sich der Blick über den Tellerrand. Der Markt führt gerade im Bereich der der Deckungserweiterungen und im Service zu immer neuen Angeboten. Wenn es sich lohnt, sollte man die Versicherung wechseln.