Welche Risiken versichert die Hausratversicherung?
Grundsätzlich versichert die Hausratversicherung Brand, Blitzschlag und Einbruchdiebstahl. Wasserschäden in Haus und Wohnung sind ebenfalls mitversichert, und auch die Schäden durch Sturm oder Hagel. Selbst wenn ein Flugzeug aufs Haus stürzt, zahlt die Versicherung. Bei den Folgen einer Katastrophe im nahe gelegenen Kernkraftwerk lehnt die Versicherung aber ab. Das gilt auch für Schäden durch Krieg.
Wer Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen fürchtet, muss diese Risiken gesondert versichern. Die normale Hausratversicherung tut es nicht.
Überspannungsschäden bei Gewitter sind in den heutigen Versicherungsverträgen meist enthalten. Sie fehlen aber manchmal in älteren Hausratversicherungen. Es lohnt sich, einen bestehenden Versicherungsvertrag daraufhin zu überprüfen. Zu einem Überspannungsschaden kann es kommen, wenn ein Blitz nicht direkt im Haus eingeschlagen hat, sondern nur in dessen Nähe. Die gewaltige Spannung jagt dann durch die Stromleitungen in der Umgebung und überlastet die angeschlossenen Geräte.
Worauf muss ich achten?
Ein Haushalt wächst mit den Jahren. Immer neue Geräte halten Einzug, mit den Kindern kommt teures Spielzeug hinzu, ein zweiter Computer oder eine zweite Musikanlage. Die Hausratversicherung sollte mitwachsen. Wer Beiträge sparen will, indem er den Wert seiner Habe zu niedrig ansetzt, schaut im Schadensfall in die Röhre. Der Versicherer ersetzt ihm dann nämlich auch nicht den vollen Schaden.
Die Hausratversicherung zählt also zu jenen Versicherungen, die man regelmäßig prüfen sollte. Wer sich das sparen will, berechnet den Wert nach der Wohnfläche. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Wohnfläche setzt man 650 Euro an. Daraus ergibt sich beispielsweise für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern Wohnfläche eine Deckungssumme von 52.000 Euro. Dabei ist der Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter wichtig. Dieser Betrag steht fest, Sie können keinen anderen Betrag ansetzen! Wenn Sie Ihren Hausrat nach dieser Pauschale berechnen, verzichtet die Versicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Das heißt: Wenn ein Schaden entsteht, zahlt die Versicherung ohne Murren und ohne zu prüfen, ob der Kunde unterversichert war.
Nachteil der Methode: Die Versicherung zahlt dann eben auch nur maximal 52.000 Euro für die 80-Quadratmeter-Wohnung. Ein Beispiel: Ein betuchter Musikfreund, dem der Plattenspieler (Transrotor Gravità, Preis: 76.000 Euro) aus der guten Stube seiner 80-Quadratmeter-Behausung entwendet worden ist, wird sich über 52.000 Euro nicht freuen können, selbst wenn nichts weiter gestohlen wurde.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Die Schreckensvorstellung aller Urlauber: Sie kommen nach Hause und finden Ihre Wohnung verwüstet vor. Alles von Wert ist verschwunden. Einbrecher. Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Sie natürlich umgehend die Polizei rufen. Danach müssen Sie eine so genannte Stehlgutliste mit allen gestohlenen Gegenständen anfertigen. Diese Liste sollte auch Beschreibungen der Gegenstände enthalten sowie Angaben zum Wert, am besten die Rechnungen oder Quittungen. Dazu haben Sie nicht viel Zeit. Das Oberlandsgericht Köln hat 2008 in einem Urteil entschieden: „Die Stehlgutliste muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern vorgelegt werden.“ Das bedeutet, dass Sie so schnell handeln müssen wie möglich.
Die Frist ist nirgendwo festgeschrieben. Sie sollten versuchen die Liste innerhalb weniger Tage vorzulegen. Liegt die Stehlgutliste zu spät vor, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Das behindert erstens die Polizei beim Wiederbeschaffen der gestohlenen Gegenstände und setzt zweitens Sie dem Verdacht des Versicherungsbetrugs aus. Noch besser: Sie fertigen einmal eine Liste über alle Gegenstände in Ihren Räumen an und vervollständigen diese laufend. Dadurch könne Sie der Polizei bereits Angaben über die Schadenshöhe machen. Die Versicherer sehen das gern. Das sollten Sie jedoch nur dann tun, wenn Sie Ihrer Sache sicher sind. Ihre Angaben werden von den Beamten vor Ort aufgenommen und im Protokoll vermerkt.
In anderen Schadensfällen reicht eine einfache Schadensmeldung Darin schildern Sie, was passiert ist und was dabei beschädigt wurde. Auch hier sollten Sie unverzüglich handeln. Als Regel gelten auch hier wenige Tage als Frist, maximal eine Woche. Immer gilt: Der Versicherte sollte sich stets so verhalten, dass ein Schaden möglichst begrenzt bleibt. Besser noch: Er sorgt dafür, dass es gar nicht zu einem Schaden kommt. Wenn sich zum Beispiel nach einem Einbruch herausstellt, dass die Haustür nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen war, dann drückt sich der Versicherer um die Zahlung.
Die Unternehmen können sich zwar nur schwer vollständig aus der Verantwortung stehlen, aber der Versicherte bekommt in solchen Fällen eben nur einen Teil der verlorenen Werte ersetzt. Hier lohnt es sich, zu vergleichen: Einige Unternehmen werben mit garantierten Sätzen oder Beträgen, die sie dem Versicherten zahlen, wenn ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen worden ist.
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