Ausschlüsse
Ein Unfall kann bestimmte Personengruppen rein statistisch häufiger treffen. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte deshalb auf das Kleingedruckte geachtet werden. Die meisten Versicherer schließen für Personen mit gefährlichen Hobbys (z.B. Extremsportarten) oder mit gefährlichen Berufen die Leistung aus. Darüber hinaus zahlen die Versicherer auch nicht, wenn sich der Unfall in Zusammenhang mit
- einer Geistes- und Bewusstseinsstörungen
- Alkoholgenuss
- einer Straftat
- einer Teilnahme an einer Rennveranstaltung
- einer Ohnmacht
- inneren Unruhen und Kriegen
- Strahlen- oder Kernenergieunfällen
- Infektionen und Vergiftungen (Nahrungsmittel)
- Schlag- oder epileptischen Anfällen
ereignet. Diese und andere Ausschlüsse werden oft nicht so deutlich in den Versicherungsbedingungen genannt. Teilweise werden die Ursachen nicht als Unfall anerkannt. So gelten Selbstverstümmelungen nicht als Unfall, weil es hier am Merkmal der Unfreiwilligkeit fehlt. Bei einem Schlaganfall oder einer Vergiftung lehnen die Versicherer die Leistung meist deshalb ab, weil das Ereignis nicht "von außen auf den Körper" eingewirkt hat und somit kein Unfall vorliege.
Fazit
Eine Unfallversicherung sorgt in erster Linie für finanzielle Hilfe unmittelbar nach einem Unfall. Rentenzahlungen werden von einer Unfallversicherung nur dann geleistet, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Insbesondere für Personen, die keine oder nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, ist eine Unfallversicherung eine kostengünstige Alternative. Zu beachten ist allerdings, dass der Versicherer nur nach einem Unfall leistet.
Invalidität nach einer Krankheit sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Neben der Kernleistung, der Kapitalzahlung, ist allenfalls die Todesfallleistung und die Übernahme von Bergungskosten nach einem Unfall interessant. Schon aus Kostengründen sollten die Zusatzleistungen bei einer Unfallversicherung in Grenzen gehalten werden. Die meisten Risiken können separat besser und billiger versichert werden.