Beiträge zur Privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bieten ihre Dienstleistung nach dem Äquivalenzprinzip an. Die Beitragshöhe hängt von den Leistungswünschen sowie von individuellen Kriterien des Versicherungsnehmers ab: Eintrittsalter, Geschlecht, gesundheitlicher Zustand etc.. Der personengebundene Versicherungsbeitrag berücksichtigt damit auch das Krankheitsrisiko des Versicherten. Ein höheres Risiko und mehr Leistungen bedeuten höhere Beträge. Durch dieses Prinzip soll gewährleistet werden, dass Versicherte mit gleich hohen Gesundheitsrisiken gerade soviel einzahlen, dass ihre anfallenden Versicherungsleistungen gedeckt werden können.
Im Gegensatz dazu stehen gesetzlich Krankenversicherte mit ihren Beiträgen auch für die Mitversicherten ein. So baut die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip auf, wodurch jeder einen Anspruch auf ein festen Leistungsumfang haben soll und sich der Beitragssatz an den finanziellen sowie familiären Verhältnissen der Versicherten orientiert. Berechnungsgrundlage für die Bestimmung des monatlichen Versichertenbeitrags ist das Einkommen. Hiervon wird ein von Kasse zu Kasse prozentual unterschiedlicher Beitrag an die Krankenkasse abgeführt.
Der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung enthält stets eine Altersrücklage. Hiermit sollen steigende Kosten im Alter abgefedert werden. Die eingezahlten Beiträge liegen in jungen Jahren über dem berechneten Bedarf. Im Alter, wenn die Kosten für Behandlung und Medikamente steigen, wird, soweit der monatliche Beitrag den Bedarf nicht mehr decken kann, auf die Altersrücklage zugegriffen.
Seit 2009 müssen die Privaten Krankenversicherer zudem einen sogenannten Basistarif anbieten. Diesen Basistarif müssen die Versicherer jedem Unversicherten Anbieten, der nicht unter die Versicherungsprflicht in der GKV fällt. Mit dem Basistarif haben wir uns in einem gesonderten Ratgeber befasst.
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