So werden Leistungen der Privaten Krankenversicherung abgerechnet
Privatpatienten können ihren Arzt frei wählen und stehen bei der Kostenerstattung direkt im Vertrag mit dem behandelnden Arzt. Überweisungen gibt es dadurch ebenfalls nicht, da der Patient auch hier den behandelnden Arzt frei wählt. Entstandene Behandlungskosten und auch Kosten für Medikamente fallen zunächst immer direkt für den Patienten an.
Die vom Arzt ausgeschriebene Rechnung mit Betrag, Diagnose und ärztlichen Maßnahmen wird folglich vom Versicherten bezahlt. Die Rechnung kann der Patient an seine private Krankenversicherung weiterleiten und sich so die Kosten erstatten lassen. Im Falle eines stationären Aufenthalts wird das Finanzielle allerdings direkt zwischen Krankenhaus und Kasse geregelt. Praxisgebühren fallen für privat Krankenversicherte nicht an.
Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegen
Die Vorteile der PKV liegen in dem umfangreicheren Leistungsangebot (z.B. Zahnersatz, spezielle Kurkosten-Tarife, europaweiter bis weltweiter Versicherungsschutz) sowie dem ganz individuell vereinbarenden Versicherungsschutz. Je nach persönlichem Bedürfnis und finanzieller Möglichkeit kann das Mitglied den Umfang und Gegenstand der Leistungen selbst bestimmen.
Jedoch sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegt sein. Die Entscheidung zum Wechsel ist eine Entscheidung für's Leben. Was in jungen Jahren an Beiträgen gespart wird, kann im Alter zu einer erheblichen Belastung führen. Wird die Verdienstgrenze nicht unterschritten, scheidet eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aus. Vor einem Wechsel sollte man sich deshalb unbedingt neutral beraten lassen. Die Policen sollten auf unnötige Leistungsumfänge und Beitragseinsparungen untersucht werden. Zu guter Letzt sollten auch Angebote von mehreren privaten Krankenkassen eingeholt werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass man die individuell passende Police findet.
(Stand: Mai 2011)
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