Die Private Krankenversicherung 

Die Private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört zu den fünf Elementen des Sozialversicherungssystems, bestehend aus Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung sowie eben der Krankenversicherung. Grundlegend ist jeder Bürger automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man allerdings wählen, ob man nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte.

Der Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung ist stets freiwillig. Jedoch steht der Wechsel in die private Krankenversicherung nicht jedem frei. Wer sich vollends privat versichern möchte, kann dies nur dann tun, wenn er ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen kann. Unabhängig vom Einkommen kann man als gesetzlich Versicherter nur im Rahmen einer sogenannten Zusatzversicherung zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Grundsätzlich werden drei Versicherungsbereiche von den privaten Kassen angeboten: Die Vollversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Teilversicherung als eine spezielle Leistung für Beamte und Beamtenanwärter.

Einkommensgrenze für die Private Krankenversicherung

Personen, die ein regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen von mindesten 4,125 Euro bzw. 49,500 Euro jährlich (inkl. Einmalzahlungen) vorweisen können, können komplett in die private Krankenversicherung wechseln.

Freiberuflern sowie Selbständigen steht die Entscheidung gänzlich frei, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Beamten wird in der Regel ein ähnlicher Vorteil geboten. Viele private Krankenkassen bieten für sie spezielle Tarife an. Ebenso können Studenten, die mit Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr kostenfrei familienversichert sind, einen speziellen Ausbildungstarif bei einer privaten Krankenversicherung beantragen. Diese gilt dann für die Zeit des Studiums. Nach Abschluss des Studiums gelten die üblichen Bedingungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Wer sich innerhalb der Wechselfrist nicht für die private Krankenversicherung entscheidet, wird automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Altersrücklagen ab 2008 übertragbar

Ab dem 01.01.2008 ändern sich auch die Wechselbedingungen zwischen den einzelnen privaten Krankenkassen. Ein Wechsel ist dann auch ohne Verluste möglich. Bisher verliert der Versicherte unter Umständen seine gebildeten Altersrücklagen. Nächstes Jahr sollen jedoch die bei der alten Kasse gesparten Altersrücklagen einfach zur neuen Kasse übernommen werden können. Dies ist zunächst für die ersten fünf Jahre für Versicherte, die älter als 40 Jahre sind, geplant. 2013 soll die Regelung dann für alle gelten. Vorsicht: Beim Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen gebildete Altersrücklagen generell verloren!

Der Weg von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für einmal Gewechselte nicht so einfach. Wer weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann in der Regel nicht zurück. Eine Rückkehr ist nur dann möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherte wieder einen Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze hat. Allerdings muss er nachweisen, dass das Einkommen mindestens ein Jahr lang unter der Einkommensgrenze von derzeit monatlich 4.125 Euro gelegen hat.

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