Unfallversicherung und Regionalklassen
Bestimmt überlegenswert ist für Motorradfahrer die Unfallversicherung. Die Gefahr, auf dem Motorrad zu Schaden zu kommen ist unbestritten höher als in einem Pkw. Eine normale Unfallversicherung, die darüber hinaus auch im Urlaub, beim Sport oder im Haushalt greift, ist durchaus sinnvoll. Die Leistungen einer solchen Versicherung sind relativ umfangreich. Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld, Kurbeihilfe und vor allem Invalidenleistungen sind je nach Beitragssätzen darin enthalten.
Der Wohnort ist ein ganz entschiedener Kostenfaktor bei der Haftpflicht-Versicherung für Zweiräder. Das Kriterium ist die statistische Unfallwahrscheinlichkeit in einer Region. Je mehr irgendwo geschieht, desto teurer ist natürlich die Versicherung. Berlin kommt bei dieser Einstufung zum Beispiel ganz schlecht weg, Bremen ganz gut. Zwischen diesen beiden Polen liegen Preisunterschiede von rund 30 Prozent.
Hier finden Sie die Regionalstatistik des gdv - Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: www.gdv.de/Service/regionalklassenabfrage/uebersicht.html
Der Saisonbetrieb und die Kündigung
Das Motorrad ist in der Regel ein Saisonfahrzeug. Die Versicherer kommen dem Umstand entgegen, indem sie saisonale Leistungen anbieten. Das Saisonkennzeichen weist so die entsprechenden Zeiten aus, in denen das Motorrad Jahr für Jahr zugelassen ist. Der Versicherte spart sich damit den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle und er zahlt bloß für die vollen Monate der Meldung. Während der Ruhepause ist das Rad dennoch bei Diebstahl und Vandalismus versichert. Die Versicherung läuft beitragsfrei weiter. Allerdings nur, solange es auf abgeschlossenem Terrain oder in der Garage geparkt ist. Ohne Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen, an der Straße oder auf Plätzen, geparkt sein.
Nachteil der Regelung ist die unflexible Handhabung bei der Zeitplanung. Ist das Bike ab März gemeldet und das Wetter bessert sich untypischer Weise bereits im Februar, lässt sich die erste Fahrt nicht einfach vorverlegen. Das schmerzt manchen Biker vielleicht.
Die Kündigung der Motorradversicherung läuft ebenso ab wie die der Autoversicherungen. Sie ist zu Ende des Jahres möglich. Versicherungen gelten ein Jahr. Falls sie nicht gekündigt werden, verlängert sich der Versicherungszeitraum um ein weiteres Jahr.
Eine außerordentliche Kündigung im laufenden Jahr ist möglich, falls der Versicherer die Prämie erhöht, oder nach einem Schadensfall.
(Stand August 2005)
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