Haftpflicht und Kasko
Haftpflicht und Kaskoversicherungen unterscheiden sich kaum von Leistungen und Vorgaben bei Autoversicherungen. Haftpflicht ist auch für Zweiräder in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko- und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen, die von der Mehrheit der Zweiradfahrer in Anspruch genommen werden.
Im Gegensatz zur Kasko, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, versichert die Haftpflicht Schäden am gegnerischen Fahrzeug, auch Personenschäden, die der Versicherte zu verantworten hat. Geltungsbereich der Versicherungen ist Europa bzw. der europäische Wirtschaftsraum.
Neben den unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Versicherer hängen die Beitragsätze von einzelnen Faktoren ab: Fahrzeugtyp, Regionalklassen, Rabatte, Selbstbehalte etc. Überdies weichen einzelne Regelungen, die immer auch Kostenfaktoren ausmachen, im Detail vom vierradgetriebenen Fahrzeug ab.
Rabatte und Schadenfreiheitsklassen
Beim Rabattsystem für Zweiräder sind wie bei den Autos diverse grundsätzliche Vergünstigungen wie der für Wenigfahrer oder Garagenparker drin. Wer nicht unnötige hohe Kosten durch gut gemeinte Rabatte riskieren will, sollte aber stets dafür sorgen, dass er die Voraussetzungen der Rabatte zu jeder Zeit belegen kann.
Während es beim Rabattsystem ähnlich wie bei den Autotarifen aussieht, hat sich in den Schadenfreiheitsklassen in den letzten Jahren jedoch etwas geändert. Nach der Kasko-Tarifreform im Jahre 2003 existieren nun 13 Schadenfreiheitsklassen (SF) für die Haftpflicht, plus eine so genannte Malusklasse. Anfänger beginnen bei SF 0, das heißt 125 Prozent. Verursacht der Neuling einen Schaden, rutscht er in die Malusklasse ab und hat zum Schaden also den variablen Kostennachteil, aus dem er sich erst wieder herausfahren muss.
Einsteiger müssen bei einigen Versicherungen allerdings nicht ganz von unten anfangen. Vergünstigungen, sprich Rabatte oder Beitragsnachlässe, gibt es gelegentlich, falls der PKW bereits bei der selben Versicherung unter Vertrag steht oder der Versicherte beim Eintritt über 23 Jahre zählt. Im Übrigen handhaben die Versicherungen das SF-Klassen-System unterschiedlich. Sie stufen früher oder später in neue Klassen ein. Deshalb ist es sinnvoll, gerade bei der Art der Einstufung zu vergleichen.
Wie beim Pkw zählt zudem, wie häufig der Versicherte einen Schaden hatte, nicht wie teuer der war. Kleine, wenig kostspielige Unfälle können so teure SF-Klassen nach sich ziehen. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer, wenig kostspielige Schäden eventuell selber zu begleichen.
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