Krank im Urlaub im Ausland 

Krank im Urlaub

Krank im Urlaub im Ausland - Die Urlaubszeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich zu entspannen und neue Kraft in der Abwechslung zum Alltag zu finden. Viele haben schon die negative Erfahrung gemacht, vor der jeder verschont bleiben möchte: krank im Urlaub. Im Ausland krank zu werden ist dabei eine Angst vieler Reisenden. In welchen Szenarien bieten die Krankenkassen eine Absicherung und worauf sollten sich angehende Urlauber vorbereiten?

Krank im Europäischen Ausland
Wer auf der Reise durch Europa im Urlaub erkrankt, genießt den Schutz der gesetzlichen Versicherung. Wie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) informiert, ist die elektronische Gesundheitskarte zugleich als Europäische Krankenversicherungskarte vorgesehen. Schon bei der Planung des Urlaubs kann bei der Krankenkasse angefragt werden, welche Leistungen im Zielland entgeltfrei genutzt werden können. Die DVKA selbst informiert auf ihrer Homepage über Leistungen im Urlaubsland.

Die meisten Kliniken und Ärzte akzeptieren die Europäische Gesundheitskarte. Üblicherweise wird vor der Behandlung noch ein Fragebogen ausgefüllt, welcher den allgemeinen Gesundheitsstand erfasst und den Arzt zur Behandlung berechtigt. Sollte es dazu kommen, dass die Karte nicht akzeptiert wird, die Krankenkasse sich allerdings zu einer Übernahme der Kosten bereit erklärt hat, muss man als Patient in Vorleistung gehen und sich die Kosten im Anschluss von der Krankenkasse erstatten lassen.

Vorsicht im nichteuropäischen Ausland
Die Übernahme der Kosten in europäischen Ländern war aufgrund der Bewegungsfreiheit der Person innerhalb europäischer Grenzen ein notwendiger Schritt zum Zusammenwachsen der Nationen auf dem Kontinent. Liegt das Urlaubsziel außerhalb der europäischen Grenzen, decken die Krankenkassen in der Standartversicherung nicht immer die erforderlichen Leistungen ab.

Vor der Reise informieren
Wie bei der Reise ins europäische Ausland sollte man sich bei der Krankenkasse informieren, ob ein Schutz besteht. Da die wenigsten Versicherungen die Auslandskrankenversicherung außerhalb europäischer Grenzen beinhalten, kann es notwendig sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Einige Leistungen, wie der Rücktransport auf Kosten der Versicherung im Krankheitsfall, sollten bei entsprechender Krankheitsgeschichte ein Teil der Auslandsversicherung sein.

Bei Krankheit im Urlaub den Arbeitgeber schnell informieren
Im Urlaub zu erkranken ist ein verbreitetes Übel: Körper und Geist kommen in den ersten Tagen zur Ruhe, das Stresslevel fällt und wir beginnen zu regenerieren. Da die wohlverdienten Wochen des Jahres zur aktiven Entspannung genutzt werden sollen, besteht Handlungsbedarf. Wer also erkrankt, hat die gesetzlich verankerte Möglichkeit, den Krankenschein beim Arbeitgeber vorzulegen und die Urlaubstage erneut zu beanspruchen. Der Arzt im Ausland stellt eine Krankenschreibung aus, auf dem neben dem Krankheitsbild klar hervorgehen sollte, dass im klar angegebenen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Schon am ersten Tag der Krankheit sollte der Arbeitgeber telefonisch informiert werden. Im Anschluss wird der Krankenschein so schnell wie möglich eingesendet. Eine Vorab-Sendung per Fax ist ein sicherer Weg aber auch der versicherte Postversand bietet gute Möglichkeiten, den Krankenschein aus dem Urlaub einzusenden. Die verlorenen Urlaubstage sind erneut zu beantragen. Der Urlaub wird nicht automatisch verlängert.

Fazit: Krank im Urlaub im Ausland
Wer vor Urlaubsantritt nötige Informationen bei der Krankenkasse einholt, benötigt im Ausland lediglich einen behandelten Arzt, mit dem die Sprachbarriere so gering wie möglich ausfällt. Oft empfehlen Unterkünfte und Hotels behandelnde Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen. Aufgrund verbreiteter englischsprachiger Fachpresse sind Ärzte weltweit in der Lage, in der Sprache zu kommunizieren und ein verständliches Attest zur Arbeitsunfähigkeit auszustellen.

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