Rabattsysteme - nicht immer vorteilhaft
Rabatte gibt es so zahlreich wie Sterne am Himmel: für Wenigfahrer, für Frauen, für Garagenbesitzer, für Beamte, für Landwirte, für Einzelfahrer oder Partner usw. Sie senken zwar die Versicherungssumme, sind gleichzeitig aber mit Vorsicht zu genießen. Denn die Versicherer lassen derartige Rabatte gern zu, aber wenn tatsächlich etwas geschieht, prüfen sie haarklein, ob die Bedingungen des Rabattes auch wirklich gegeben sind. Und wenn nicht, trägt der Versicherte die Kosten, oder schlimmer: es kann zu saftigen Strafen oder Eigenkostenanteilen kommen - falls beispielsweise ein Garagenbesitzer vor einem Jahr umgezogen ist, nun ohne Garage dasteht und vergaß, das seiner Versicherung mitzuteilen- falls der auf Ladyrabatt versicherte Wagen ausgerechnet bei einem Unfall ausnahmsweise vom Freund chauffiert wurde etc.
Wer die Bedingungen für einen Rabatt nicht hundertprozentig zu halten weiß, sollte darüber nachdenken, ob er wirklich lohnt. Häufig sind die Standardtarife jener Rabatt-Geber zudem deutlich höher als die Sätze anderer Versicherungen. Denn irgendwie müssen die Anbieter zahlreicher Rabatte ihre Kosten wieder erwirtschaften.
Insassen-Unfallversicherung und Autoschutzbrief
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine sehr spezielle Art des Schutzes, die nur für das versicherte Fahrzeug gilt. Sie ist so speziell, dass sie üblicherweise als überflüssig eingestuft wird. Denn eine normale Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und nicht allein für Autounfälle.
Auto-Schutzbriefe sind ein zusätzlicher Service, der sich auf das Fahrzeug bezieht. Darin enthalten sind bei einem Schaden beispielsweise Bergungskosten, Fahrzeugrückholung, Unterstellkosten, der Mietwagen etc. Bei Neuwägen ist es zu überlegen, ob der Service nötig ist, da hier die Mobilitätsgarantie der Hersteller greift. Allerdings kann es durchaus sein, dass der Schutzbrief über die Leistung des Herstellers hinaus geht. Wer als Neuwagenbesitzer also diese Versicherungsart in Erwägung zieht, sollte genau vergleichen.
Kündigung - Fristen einhalten
Die Kündigung der KFZ-Versicherung ist regulär zum Ende des Jahres möglich. Die Frist beträgt einen Monat, also ist der 30. November Stichtag. Zu diesem Termin muss das Kündigungsschreiben auf dem Tisch des Versicherungsvertreters liegen. Es sollte als Einschreiben mit Rückschein rausgehen, damit die Bestätigung über die Abgabe auch vorliegt. Außerdem sollte man erst kündigen, wenn die neue Police unterschrieben ist, denn bei Kaskoversicherungen kann der gewählte Neue durchaus "Nein" sagen. Man stünde dann ohne Versicherungsschutz da.
Mehr über die Sonderkündigungsformen und die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Lesen Sie hier.
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