KFZ-Versicherung - Voll- oder Teilkasko
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber unter bestimmten Aspekten sinnvoll, ist die Voll- oder Teilkasko. Sie versichert den eigenen Wagen (im Gegensatz zu Haftpflicht, die Schäden am Wagen des Unfallgegners bezahlt), stellt also den wirtschaftlichen Schutz in den Vordergrund. Der Umfang der Kasko ist variabel, frei wählbar und orientiert sich am Bedarf des Fahrzeughalters.
Bei der Teilkasko sind Schäden eingeschlossen, die der Versicherte nicht verschuldet hat. Dazu zählen Elementarschäden wie Blitz, Überschwemmung, Hagel usw., dann Diebstahl, Feuer, Glasschäden, Wildschäden (wenn sich das Fahrzeug in Bewegung befand), und je nach Versicherung auch Marderbisse.
Die teurere Vollkasko geht darüber hinaus und versichert auch selbstverschuldete Schäden bei Kollision, Schäden durch Vandalismus am Auto und ganz wichtig: auch bei Auslandsreisen zahlt die Vollkasko. Dort ist es manchmal schwierig, bei der gegnerischen Versicherung alle Schäden geltend zu machen. Ohne Vollkasko bleibt der Geschädigte auf einer hohen Eigenleistung sitzen.
Bei den erstatteten Summen nach einem Unfall ist der Zeitwert des Wagens ausschlaggebend. Deswegen macht Vollkasko vor allem bei neuen Wägen Sinn, Teilkasko bei älteren Modellen. Je älter das Fahrzeug, desto fraglicher, ob überhaupt noch per Kasko versichert wird, da die Jahresprämie schon den eigentlichen Zeitwert des Wagens übersteigen kann. Üblicherweise ist es ratsamer, die Schäden bis zu einer gewissen Summe selber zu begleichen.
Sinnvoll sind Selbstbeteiligungen, die in unterschiedlicher Höhe - von 150 bis 1000 Euro - von der Versicherungen angeboten werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungssumme. Bei Kleinschäden ist es dann auch durchaus angebracht, eine gewisse Summe selber zu zahlen. Ansonsten fällt im kommenden Jahr nach dem Unfall eine höhere Versicherungssumme an, die den Wert der Selbstbeteiligung übersteigen kann.
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