Nur für Neuverträge |
Die Steueränderung gilt jedoch nur für Neuverträge. Bei bestehenden Lebensversicherungsverträgen wird es über mindestens zwölf Jahre dabei bleiben, dass die Versicherten ihre angesammelten Überschüsse steuerfrei kassieren können. Die Auszahlungen sind weiterhin nicht steuerpflichtig, wenn der Vertrag über zwölf Jahre gelaufen ist, der Versicherte mindestens fünf Jahre Prämien gezahlt hat und die Police das Todesfallrisiko abdeckt.
Abgesehen von den zusätzlichen Steuerbelastungen, die auf die Versicherungen zurollen, können die Versicherten auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Versicherungen auch nicht mehr auf einen satten Garantiezins und eine hohe Überschussbeteiligung wie in den Vorjahren hoffen. Mehrere Versicherer planen bereits ab dem kommenden Jahr, bei Verträgen mit hohem Garantiezins Abschläge in der Überschussbeteiligung vorzunehmen.
Jüngst senkte bereits der Lebensversicherer Allianz für 2004 den Garantiezins und die Überschussbeteiligung auf die Policen seiner Kunden von 5,3 auf 4,5 Prozent. Die Senkung der Gesamtverzinsung wurde nach eigenen Angaben dringend erforderlich, da die Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere auf ein historisch niedriges Niveau gefallen seien.
Auf Grund abnehmender Renditen an den Rentenmärkten und sinkender Aktienkurse können die Versicherungen nicht mehr so viel Gewinn erwirtschaften wie in den zurück liegenden Jahren. Die Streichung des Steuerprivilegs bei Kapital bildenden Lebensversicherungen würde weitere Gewinneinbußen und eine zunehmende Schwächung der Kapitalbasis der Versicherer bedeuten.
(Dezember 2003)