Kündigen, Beleihen oder den Beitrag freistellen 

 


Kündigen, Beleihen oder den Beitrag freistellen

Die lange Laufzeit derartiger Verträge wird zunehmend zum Problem. Sie ist den heutigen Durchschnittbiografien kaum noch angemessen. Früher stieg ein Arbeitnehmer bei einer Firma ein, arbeitete zwanzig oder dreißig Jahre, schloss eine Lebensversicherung ab und freute sich auf die Rente plus satter Auszahlung. Heute sind die Lebensläufe nicht mehr so gradlinig: Ehen werde häufiger geschieden, Erziehungszeiten bei Frauen schaffen eventuell finanzielle Engpässe. Die Hälfte der Verträge wird in den ersten sieben Jahren gerade wegen Zahlungsschwierigkeiten zum Beispiel aufgrund eintretender Arbeitslosigkeit vorzeitig gekündigt. Wer aber früher an sein Geld ran will, macht gerade in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit Minus. Ein Kündigung, bzw. ein Storno ist zum Ende des Jahre möglich. Es ist gegebenenfalls mit Verlusten verbunden. Bei erst kurzer Laufzeit sind die Verluste höher, nicht selten bekommt der Versicherte deutlich weniger als die Summe zurück, die er bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlt hat. Die Verwaltungskosten inklusive Provision für die Versicherungsvertreter, sie betragen oft zwei bis drei Jahressätze, werden schon nach den ersten Raten abgebucht und sind unwiderruflich dahin. Im Grunde genommen gleicht der Versicherte in den ersten Jahren lediglich das Defizit auf seinem Konto aus. Dazu kommt bei Rückkauf der Police eine Stornogebühr.

Zu Kündigung, bzw. Rückkauf der Lebensversicherung gibt es je nach persönlichem Bedarf diverse Alternativen.

Beim Policendarlehen, das einige Versicherungen anbieten, beleiht der Versicherte sein eigenes Konto, er nimmt sozusagen einen Vorschuss auf die Versicherungssumme zu vorher festgelegtem Zinssatz, der meistens unter den üblichen Bankzinsen liegt. Damit lassen sich Engpässe bei der eigenen finanziellen Lage eventuell besser überbrücken, als beim Verlustgeschäft "Rückkauf" der Police. Die Zinsen allerdings fräßen das Guthaben auf, wenn der Kredit allzu lange läuft. Sie sind höher als der garantierte Zinssatz der Versicherung.

Die Beitragfreistellung ist ein Zahlungspause für den Versicherten bei weiterlaufenden Verträgen. Dabei fallen Stornogebühren an. Der Versicherte macht also später eine weniger gute Rendite.

Letztlich gibt es die Möglichkeit, die Lebensversicherung an einen Makler zu verkaufen, der sich auf den Ankauf von Lebensversicherungen spezialisiert hat. Er zahlt in der Regel etwas mehr als die Versicherung bei Rückkauf auszahlt und ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass die Hinterbliebenen weiter abgesichert ist, die Lebensversicherung läuft also als Risikolebensversicherung weiter. Vom regulären Auszahlungsvertrag profitiert anschließend allerdings der spezialisierte Makler.

Foto: © mapoli-photo/FOTOLIA

 

 

 

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