Wer einen Heilberuf ausübt, ist bei der Berufsausübung einem erhöhten Risiko ausgesetzt. In diese Berufsgruppe fallen unter anderem Osteopathen, Logopäden, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker. Sie können sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung absichern. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte dazu.
Bestimmte Berufsgruppen brauchen eine spezielle Haftpflicht für ihre Tätigkeit. Vor allem bei Heilberufen ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Die Risiken in den Berufen sind hoch. Bei Behandlungsfehlern können Patienten verletzt werden. Beispiel: Ein Physiotherapeut führt eine Massage zu fest durch, der Patient erleidet dabei nachhaltige Verletzungen.
Ohne Versicherung wird es teuer
Tritt ein solcher Fall ein, kann der Patient den behandelnden Therapeut auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Hat der Verklagte keine Berufshaftpflicht, haftet er mit seinem Privatvermögen. Allein aus diesen Gründen lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckelt die Risiken, die bei Heilberufen entstehen können. Sie versichert alle Tätigkeiten, die der Versicherungsnehmer erlernt hat und ausführen darf. Oft sind der Berufshaftpflichtversicherung auch Sach- und Personenschadenhaftpflichtversicherungen als auch eine erweiterte Strafrechtschutzversicherung angeschlossen.
Deckungsumfang genau überlegen
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für das Inland. In Ausnahmen greift die Versicherung aber auch bei Schadensfällen im Ausland. Versichert sind der Versicherungsnehmer und die Angestellten der Praxis. Die Berufshaftpflicht bietet zudem unterschiedliche Tarife an. Bevor Heilberufler einen Versicherungsschutz abschließen, sollten sie mit den Versicherern klären, welche Eventualitäten abgesichert werden sollen. Danach richtet sich der Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung und somit die monatlichen Beiträge.
Versicherer prüft Ansprüche
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer diesen direkt (maximal binnen einer Woche) an die Versicherung melden. Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz. Die Versicherung überprüft nach der Schadensanzeige die Rechtmäßigkeit der Ansprüche durch den Dritten. Weiterhin prüft und verhandelt der Versicherer die Höhe des möglichen Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien. Der Versicherte muss sich nicht darum kümmern.
Heilberufler helfen Menschen mit ihrer Arbeit. Wenn Patienten zu Schaden kommen, hilft die Berufshaftpflicht wiederum den Heilberuflern.
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