Ob ein Straßenfest oder ein Popkonzert – wenn alles gut läuft, amüsieren sich alle Besucher und erinnern sich gern an die Veranstaltungen. Doch das Unglück auf der Loveparade in Duisburg 2010 zeigte die Schattenseiten einer Veranstaltung. Wann und wie haftet der Veranstalter, wenn bei einem Event etwas schief geht? Banktip erklärt.
Bei Veranstaltung läuft nicht immer alles glatt. Es muss nicht in einer Katastrophe enden, wie die Loveparade in Duisburg 2010. Bei dieser Veranstaltung starben 21 Menschen bei einer Massenpanik, die durch einen Planungsfehler ausgelöst wurde. Doch wie kann sich ein Veranstalter schützen, wenn etwas bei einem von ihm organisierten Event passiert?
Eigens für Veranstalter bieten Versicherer die Veranstaltungshaftpflichtversicherung an. Diese schützt den Organisator und Ausrichter von Veranstaltungen im Falle eines Unfalls. Was genau der Versicherungsschutz deckelt, hängt nach Angaben des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GdV) von dem jeweiligen Vertrag ab. Diese schließen Veranstalter und Versicherer individuell ab. Dabei wird auch die Versicherungssumme ausgehandelt.
Wenn eine Person zu Schaden kommt
Nach Angaben des GdV sind Personenschäden in der Regel mitversichert. Dabei ist wichtig, dass auch durch den Veranstalter verschuldete Personenschäden gedeckelt sind. Ist dies nicht in der Versicherungspolice enthalten, muss der Veranstalter im Zweifel mit seinem Privatvermögen haften.
Damit die Versicherung einen möglichen Personenschaden deckelt, muss laut dem GdV die Schuld des Veranstalters erwiesen sein. Besteht kein gesetzlicher Haftungsanspruch des Geschädigten gegenüber dem Veranstalter, deckelt die Haftpflicht den Schaden nicht. Dadurch können laut dem GdV unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Veranstalter durch die Versicherung abgewehrt werden.
Auch kann in es in dem Versicherungsvertrag einen Ausschlusstatbestand, wie etwa vorsätzliche Schadensherbeiführung, geben. Wird dieser Fakt bei einem Unglück erwiesen, zahlt die Versicherung nicht. Um die geeignete Police zu finden, sollten Veranstalter bei ihren Versicherern nachfragen.
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