Diese Versicherungen sind beim Wintersport sinnvoll 

Wer einen Ski-Urlaub plant, will auch gegen Risiken abgesichert sein. Dies betrifft vor allem Krankheit und Unfälle. Banktip rät Reisenden, die einzelnen Leistungen der Versicherungen genau zu prüfen.

Aktuell in Mode sind Apps, über die Reisende schnell mal eine Versicherung für die wenigen Tage des Urlaubs abschließen können. Wer allerdings rechnet und vergleicht, sieht sofort, dass beispielsweise eine Auslandsreisekranken-Versicherung auf ein Jahr abgeschlossen sehr viel preiswerter ist. Es gibt sie im Schnitt bereits für zehn Euro.

Mit einer Auslandsreisekranken-Versicherung auf der sicheren Seite

Hier in Deutschland reicht im Krankheitsfall meist die Versichertenkarte der Krankenkasse. Im Ausland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen eingeschränkten oder sogar keinen Schutz des Versicherten.

"Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bleiben Urlauber oft auf ihren Kosten oder zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen", so die Verbraucherzentrale Bayern (vzbayern). Immer dann, wenn der Auslandskrankenschein nicht vom Arzt akzeptiert würde. Eine Auslandsreisekranken-Versicherung deckt genau diesen Fall ab. Sie ist auch für privat Krankenversicherte sinnvoll, da bei einer Selbstbeteiligung diese geschont wird.

"Jenseits der europäischen Grenzen ist man fast immer Selbstzahler", so der Gesamtverband der Versicherer. Die Behandlungskosten würden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht ersetzt werden. Trifft es einen Urlauber in den USA, könnten die Kosten leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

Wer sich für eine Auslandsreisekranken-Versicherung entscheidet, sollte sich das Kleingedruckte gut durchlesen: So sind bei manchen Gesellschaften Unfälle ausgeschlossen, die bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport passieren, teilen die vzbayern-Experten mit.

Auch chronische Erkrankungen oder bereits bestehende Vorerkrankungen können für den Reisenden im Ernstfall trotz Versicherung zum Bumerang werden. Deshalb sollten sich Betroffene vor jedem Urlaub beim Hausarzt eine Unbedenklichkeitserklärung geben lassen.

Bei einer Vorleistungsklausel, so die Verbraucherschützer, werden nur die Restkosten übernommen, für die eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Auf den Patienten kommt also eine umständliche zweimalige Abrechnung zu.

Zudem sollten Nachleistungsfristen im Vertrag nicht befristet sein. Diese tritt ein, wenn ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen kann und gilt auch über einen bereits abgelaufenen Versicherungsschutz hinaus.

Bei der Leistung Rücktransport sollten Verbraucher darauf achten, dass dieser bereits veranlasst wird, wenn der behandelnde Arzt dies für "medizinisch sinnvoll" hält und nicht erst, wenn der Rücktransport "medizinisch notwendig" wird. Die Kostenübernahme sollten sich Patienten im Ausland zeitgleich per Fax von ihrer Krankenversicherung bestätigen lassen.

Bei einer Rettung und Bergung eventuell unterschiedlich versichert sein

Der Gesamtverband der Versicherer weist darauf hin, dass die Auslandsreisekranken-Versicherung auch für die Rettungs- und Bergungskosten mit dem Helikopter aufkommt. Was bei einem Skiurlaub wichtig sein kann, da eine einfache Rettung bereits ab 2000 Euro pro Person kosten kann.

Allerdings gibt es auch hier wieder die Ausnahme von der Regel: Denn eine Rettung ist etwas anderes als eine Bergung. Verletzt sich ein Skifahrer innerhalb Deutschlands bei einem Unfall schwer, kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten einer Rettung auf.

Ist der Skifahrer aber nur leicht verletzt und wird trotzdem mit einem Helikopter zu einer für den Krankenwagen zugänglichen Stelle geflogen, gilt dies als Bergung und die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht. Genauso wenig wie für Lawineneinsätze oder eine aufwändige Vermisstensuche. Daher rät der Deutsche Alpenverein (DAV) allen Urlaubern, die regelmäßig in die Berge gehen, zu einer Bergekostenversicherung.

Grundsätzlich muss sich der Urlauber im Versicherungsfall darum kümmern, alle Rechnungen und Unterlagen im Original oder als Kopie einzureichen, dazu zählen auch Bescheinigungen der Polizei. Bei den Arztrechnungen wiederum müssen alle ärztlichen Einzelleistungen aufgelistet sein. Deshalb immer vor Ort alle Unterlagen prüfen, denn im Nachhinein wird es sehr schwierig.

Nie ohne private Haftpflicht aus dem Hause gehen

Jeder Autofahrer muss sie haben, jeder andere sollte sie besitzen: Die private Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherte einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt.

"Es gibt erschreckend viele Leute, die ohne diesen Schutz unterwegs sind", sagt Jörg Steinle, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ravensburg und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland. Beim Bergsport und auf Skitouren könnte dies fatale Folgen haben. Wer also eine Lawine auslöse, durch die andere Personen zu Schaden kommen, könne unter Umständen in Haftung genommen werden, so Steinle.

Hausratsversicherung anstelle einer Reisegepäckversicherung

In der Hausratsversicherung sind in Verträgen ab 1992 nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern bereits viele Gegenstände im Gepäck mitversichert. Kommt es im Hotel zu einen Diebstahl, zahlt die Versicherung. Wer sein Gepäck im Zug unbeaufsichtigt lässt, kann nicht mit einer Erstattung rechnen. Aber immerhin erstattet die Hausratversicherung den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt.

Banktip rät Reisenden auf jeden Fall zu einer Auslandsreisekranken-Versicherung. Denn es gibt nur eine Gesundheit und die sollte niemand wegen zehn Euro jährlich aufs Spiel setzen. Genauso sollte die private Haftpflichtversicherung für jeden selbstverständlich sein. Denn es kommt nicht selten vor, dass ein Dritter selbst durch ein spielerisches Gerangel so schwer verletzt werden kann, dass dieser dadurch ein Leben lang behindert sein wird. Diese Kosten können schnell in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Auch hier werden gerade mal rund 50 Euro jährlich an Beiträgen fällig.

Foto: © Claudia Hautumm/Pixelio

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