Diese Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung
Die drei Bestandteile der verbundenen Wohngebäudeversicherung sagen im Prinzip schon, welche Risiken die Wohngebäudeversicherung abdeckt.
Feuerversicherung:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Flugzeugabsturz
- Fahrzeuganprall
Bei der Versicherung gegen Blitzschlag sind Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen in der Regel nur dann versichert, wenn der Blitz direkt in das beschädigte Gerät einschlägt.
Leitungswasserversicherung
- Leitungswasser
- Frostschäden
- Bruchschäden
Sturmversicherung
- Sturmschäden
- Hagelschäden
Weitere Schäden und Elementarschäden
Die drei Versicherungen decken bereits eine Vielzahl von Risiken ab. So bekommt der Hausbesitzer auch Mietausfälle ersetzt, wenn der Sturm das Dach abgedeckt hat.
Die Leitungswasserversicherung übernimmt natürlich keine Haftung, wenn das Flüsschen vor der Haustür unerwartet zum Strom anschwillt und die Fundamente unterspült. Erdbeben, Flutkatastrophen, Erdrutsch und Lawinen sind Fälle für eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden. Wie zur Hausratversicherung lässt sich eine solche Versicherung auch zur Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie ist im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung sicherlich sinnvoller als im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung.