Reiserücktrittsversicherung
Bei der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Durch diese Versicherung werden die Stornogebühren bei Vertragsrücktritt zurückerstattet. Eine vollständige Rückerstattung ist aber nur möglich, wenn vor Reisebeginn zurückgetreten wird.
Weiterhin sind die Mehrkosten für eine verfrühte Heimreise enthalten, wie zum Beispiel Zug- oder Flugkosten. Auch wenn durch einen längeren krankheitsbedingten Aufenthalt am Urlaubsort Kosten, wie beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, entstehen, werden diese durch die Reiserücktrittsversicherung ersetzt. Jedoch ist bei den meisten Versicherungen ein Eigenanteil bzw. eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Personen versichert, die auch im Vertrag aufgeführt sind. Aber auch bei sogenannten mitversicherten Risikopersonen, wie dem Ehepartner oder dem minderjährigen Kind, zahlt die Rücktrittsversicherung
Generell richten sich die Stornogebühren nach dem Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes. Je später man mitteilt, dass man die Reise nicht antreten kann, um so höher werden die Stornogebühren, wobei bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen können. Damit die Versicherung wirksam wird, müssen im Bedarfsfall wichtige Gründe vorliegen.
Folgende Gründe werden meistens für einen Rücktritt von einer Reise vom Versicherungsunternehmen anerkannt:
- Unfall
- Unerwartete schwere Krankheit
- Schwangerschaft
- Tod eines Angehörigen
- Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten oder der mitreisenden Person
- Schaden am Eigentum des Versicherten aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Überschwemmung) oder strafbare Handlungen (Einbruch, Diebstahl)
Die Reiserücktrittsversicherung haftet nicht bei höherer Gewalt oder bei Streik.
Falls Sie von einer Reise zurücktreten müssen, sollten Sie nicht nur die Gründe angeben, sondern diese auch mit Nachweisen (z.B. Arztatteste, die Bestätigung eines Unfalles oder Todes) belegen. Zudem ist jeder Schadensfall der Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Besonders bei teuren und lang im voraus gebuchten Reisen ist diese Art der Absicherung zu empfehlen.
Reisegepäckversicherung
Der Verlust oder Schaden des Reisegepäcks kann durch eine Reisegepäckversicherung abgesichert werden. Dabei zahlt die Versicherung aber nur den Zeitwert der Gegenstände und nicht den Betrag, der für die Neuanschaffung der Sachen aufgebracht werden muss. Durch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Vertragsunterzeichners sowie von mitreisenden Familienangehörigen versichert.
Der Versicherungsschutz greift bei Diebstahl, vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte, bei Unfällen und Naturgewalten. Bei höherer Gewalt, Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks und bei Beschlagnahme von Gegenständen durch den Zoll haftet die Versicherung jedoch nicht. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz beim Zelten oder Campen.
Reisegepäckversicherung zahlt nur für Persönliches und Ausweise
Die Reisegepäckversicherung zahlt bei Verlust des persönlichen Reisebedarfs sowie der Ausweispapiere. Andere Gegenstände wie Sachen, die auf der Reise erworben wurden, sind entweder nur unter bestimmten Bedingungen oder nur zum Teil mitversichert. Geld, Schecks, Tickets und medizinische Hilfsmittel fallen oft nicht unter den Versicherungsschutz.
Ob sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung lohnt, hängt vom Wert des Gepäckes ab. Wenn die Versicherungssumme dem Versicherungswert des gesamten Reisegepäckes entspricht, ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll. Meist jedoch stehen den oft zu hohen Beiträgen nur geringe Schadensleistungen gegenüber, so dass Sie sich sehr genau überlegen sollten, ob diese Versicherung für Sie vonnöten ist.
Gepäckversicherung oft mit in der Hausratversicherung
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bereits viele Hausratversicherungen eine Gepäckversicherung enthalten. Diese gilt dann auch auf Reisen. Wer keine entsprechende Hausratpolice hat, sollte die Bonuspakete seines Kreditkartenanbieters studieren. Bei einigen Anbietern ist ein umfassendes Versicherungspaket inklusive wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wird. Eine eigens abgeschlossene Police wäre somit überflüssig.
Wenn Ihnen wirklich der Koffer oder die Reisetasche abhanden gekommen ist, sollten Sie dies sofort der zuständigen Polizei melden. Bei nahezu allen Versicherungen ist die Anzeige bei der Polizei zwingende Voraussetzung für die Schadensregulierung. Außerdem müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren und bei der Aufklärung behilflich sein. Das bedeutet unter anderem, dass Sie ihm sämtliche Belege, mit denen Sie den Grund und die Höhe des Schadens nachweisen können, zur Verfügung stellen. Dazu zählen Rechnungen von Reparaturkosten, von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen sowie eine Liste über das Reisegepäck.
Stand: Mai 2011