Ausbau des Hausarztmodells
Die hausarztzentrierte Versorgung, bei der die Versicherten an so genannten Hausarztmodellen teilnehmen, wird weiter ausgebaut. Wer sich dafür entscheidet, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer erst zum Hausarzt zu gehen. Dieser überweist, wenn nötig, zum entsprechenden Facharzt. Ausgenommen sind Frauenärzte und Augenärzte, die auch ohne Überweisung aufgesucht werden können. Die Versicherten sind ein Jahr an das Hausarztmodell gebunden. Für die Teilnahme können die Krankenkassen einen Bonus gewähren. Die Teilnahme am Hausarztmodell bleibt sowohl für Ärzte als auch für Versicherte freiwillig.
Erleichterungen für ambulante Versorgung im Krankenhaus
Menschen, die aufgrund schwerer und langwieriger Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids auf spezialisierte Mediziner und langfristige ambulante Versorgung angewiesen sind, sollen jetzt leichter Zugang zur Behandlung im Krankenhaus bekommen. Dort böten sich oft bessere Ausrüstungen und spezialisierte Fachkräfte, heißt es zur Begründung. Die Bundesländer haben in entsprechenden Zulassungsverfahren zu entscheiden, welche Kliniken welches ambulante Versorgungsangebot öffnen dürfen.
Ausbau der Integrierten Versorgung
Die Integrierte Versorgung ist bereits seit der Gesundheitsreform von 2004 Bestandteil des Gesundheitssystems und soll ab 1. April auch die Pflegeversicherung einbeziehen. Hinter dem Begriff verbirgt sich das Allheilmittel der modernen Bürokratie zur Effizienzsteigerung: Vernetzung. Die drei Leistungsbereiche des Gesundheitswesens - die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten – werden miteinander verzahnt. Das bedeutet, Mediziner in Praxen und Krankenhäusern sollen verstärkt miteinander sowie mit Apothekern, Krankengymnasten und Psychologen kooperieren. In erster Linie heißt das, sie sollen untereinander Informationen austauschen, um ihre Patienten "umfassend" und "zielgerichtet" zu betreuen.
Komplexe Behandlungsprozesse, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind, sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermieden sowie die Liegezeiten in den Krankenhäusern und Wartezeiten verkürzt werden. Solche Programme werden auch unter dem Begriff "Disease Management" geführt. Vor allem chronische Krankheiten und solche, die mehrere Ursachen haben können, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit), Depressionen oder Bandscheibenerkrankungen, werden inzwischen per Integrierter Versorgung behandelt.
Eine wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die neue "elektronische Gesundheitskarte", die seit Ende letzten Jahres in Flensburg und Löbau-Zittau getestet wird. Sie soll ab 2008 bundesweit genutzt werden. Im Testlauf enthält sie zunächst nur jene Daten der Versicherten, wie sie sich auch auf den bisherigen Chipkarten befinden. Später sollen Notfalldaten sowie Rezepte von Ärzten dazu kommen. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, mit der Karte den Zugang zu Patientenakten und Erkenntnisse über die Arzneimittelverträglichkeiten des jeweiligen Versicherten zu ermöglichen.
Integrierte Versorgung für Ältere
Geriatrische (altersmedizinische) Rehabilitation und verbesserte Palliativversorgung werden Pflichtleistung. Unter Palliativmedizin versteht man die medizinische Begleitung von Menschen, die unheilbar krank sind, denen aber durch schmerzlindernde Maßnahmen und psychologische Betreuung der Betroffenen und ihrer Angehörigen geholfen werden kann.
Die Versorgung älterer Menschen wird ebenfalls verstärkt über das Gesundheitssystem organisiert. Die Regierung will damit vor allem die bisher kaum entwickelte geriatrische Reha für Pflegebedürftige stärken. Sie richtet sich gezielt an ältere Menschen und soll deren Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verringern. Ziel ist es, dass ältere Menschen trotz Erkrankungen und Einschränkungen so selbstständig wie möglich bleiben.
Neben den Kuren in Reha-Kliniken sollen die Pflegepatienten verstärkt zuhause therapiert werden. Neu ist die Möglichkeit, dass ambulante Behandlungen auch in Pflegeheimen stattfinden können, wenn zum Beispiel die Reha-Patienten bereits in einem Pflegeheim leben. Auch wird der Haushaltsbegriff erweitert: Künftig wird häusliche Krankenpflege auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen und in besonderen Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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