Zuzahlung bei Verbrauchs- und Heilmittel 

Zuzahlung bei Verbrauchs- und Heilmittel

Benötigen Sie Verbrauchsmaterial, beispielsweise Windeln oder Mulden, so müssen Sie monatlich maximal 10 Euro hierfür aufbringen. Bleiben Sie unter diesem Betrag, beteiligen Sie sich mit 10 Prozent je Verbrauchseinheit. Auch hier gilt die Leitregel: Alle Leistungen werden zu 10 Prozent selbst getragen, maximal jedoch mit 10 Euro. Als weitere Einschränkung gilt für den stationären Aufenthalt eine Begrenzung auf 280 Euro. Dies gilt auch für Rehabilitationsmaßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen. Sie müssen also für maximal 28 Tage pro Jahr die Eigenzulage für den Krankenhausaufenthalt entrichten.

Auch wenn Sie noch nicht die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens erreicht haben, müssen Sie nicht mehr als 280 Euro bezahlen. Bei chronisch Kranken gilt die Grenze von 1 Prozent, auch in dem Fall, dass die Belastungsgrenze durch nicht mit der Erkrankung in Zusammenhang stehende Behandlungen erreicht wird.

Werden Ihnen Heilbehandlungen wie zum Beispiel Massagen verordnet, zahlen Sie einmalig für die Verordnung beispielsweise von Massagen 10 Euro, zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten. Dies gilt für alle Heilmittelverordnungen. Werden Ihnen also 6 Massagen verordnet, die insgesamt 120 Euro kosten, zahlen Sie 22 Euro. 10 Euro für die Verordnung, plus weitere 10 Prozent der Behandlungskosten.

Katalog aller Kürzungen / Streichungen

Gestrichen wurden folgende Leistungen / Zuzahlungen für:

 

  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

 

 

  • Brillen und Sehhilfen

 

 

  • Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen

 

 

  • Sterlisationen

 

 

  • Sterbe und Entbindungsgeld

    Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Lediglich, wenn diese Medikamente fester Bestandteil schwerwiegender Erkrankungen sind, werden Sie von der Kasse übernommen. Auch hier gilt wieder die Regelung der Eigenbeteiligung. Kosten unter 5 Euro sind also allein vom Patienten zu tragen, ansonsten muss er sich mit 10 Prozent beteiligen, niemals jedoch mit mehr als 10 Euro.

    Brillen und Sehhilfen werden nur noch Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr) erstattet sowie Menschen mit schwerer Sehbeeinträchtigung.

    Fahrkosten werden ebenfalls nicht mehr von den Kassen bezahlt. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nur in einzelnen schweren Ausnahmefällen kann die Kasse einen Zuschuss gewähren.

    Die Kosten einer Sterilisation aus Motiven der persönlichen Lebensplanung werden nicht mehr von den Kassen übernommen. Natürlich zahlt die Kasse, wenn es sich um einen medizinisch notwenigen Eingriff handelt. So müssen Sie in diesem Fall 10 Euro für jeden Krankenhaustag bezahlen. Die Kosten der Operation werden dann komplett von der Kasse übernommen.

    Sterbe und Entbindungsgeld sind ersatzlos gestrichen.

 

 

 

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