Änderungen zum Juli 2004 |
Werden Heilmittel längerfristig verordnet, müssen Krankenkassen solange für die Kosten aufkommen, bis der Arzt eine neue Entscheidung trifft. Gerade bei kontinuierlichem Behandlungsbedarf ist dies wichtig, um eine längerfristige Verordnung nicht zu gefährden. Einmal gezahlte Kosten können dann nicht mehr von der Kasse zurückgefordert werden.
Innerhalb von 12 Wochen nach Verordnung einer längerfristigen Behandlung muss es dem Patienten möglich sein, mindestens einen weiteren medizinisch notwenigen Kontrolltermin wahrzunehmen ohne erneut die Praxisgebühr zu bezahlen. Diese Regelung wurde später ergänzt, um den Patienten unnötig hohe und unbegründete Kosten zu ersparen.