Rentner zahlen vollständigen Pflegesatz |
Rentner müssen zum 1. April 2004 die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig selbst bezahlen. 1,7 Prozent der Rente werden also künftig abgezogen. Zuvor zahlten Rentner davon nur die Hälfte also 0,85 Prozent der Versicherung selbst - die andere Hälfte wurde von den Rentenversicherungsträgern übernommen.
Bei einer Monatsrente von beispielsweise 800 Euro müssen Rentner ab 1. April 2004 13,60 Euro für die Pflegeversicherung aufbringen. Dies entspricht 163,20 Euro im Jahr und einer monatlichen Mehrbelastung von 6,80 Euro.
Kosten für apothekenpflichtige Medikamente |
Apothekenpflichtige, jedoch nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen nach §34 Abs.1 Satz 2 SGB V allein vom Patienten getragen werden, es sei denn, sie sind Teil der Standardtherapie einer schweren Erkrankung. Dann gelten die oben erwähnten Zuzahlungsregeln.
Eine Erkrankung wird als schwer eingestuft, wenn sie lebensbedrohlich ist, oder nachhaltig die Lebensqualität herabsetzt. Für die Einordnung in die Standardtherapie wird der jeweils aktuelle Wissensstand der Schulmedizin, sowie der von ihr anerkannten Wissenschaften herangezogen.