Änderungen zum 01.01.04 

Bonus der Krankenkassen

Wenn Sie regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen, oder an anerkannten Präventionsmaßnahmen teilnehmen, kann Sie Ihre Kranken- oder Gesundheitskasse dafür belohnen.

Sie können beispielsweise Prämien erhalten, oder Beiträge zurück erstattet bekommen. Die Kassen können also endlich das hohe Gesundheitsbewusstsein verantwortungsvoller Mitglieder honorieren.

Die Praxisgebühr - wann und wo Sie zahlen

Jeder gesetzlich Versicherte, der zum Arzt geht, muss zunächst einmal die Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Hierbei gibt es keine sozialen oder situativen Ausnahmen. Die Praxisgebühr muss für alle Leistungen im Voraus beglichen werden. Vom Blutabnehmen über das Ausstellen eines Rezeptes bis hin zur telefonischen Auskunft. Einmal bezahlt, so wird sie erst wieder im nächsten Quartal fällig. Für den Besuch beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr erhoben. Um gesundheitsbewusste Menschen nicht zu bestrafen sind die 2 mal jährlich anfallenden Kontrollbesuche beim Zahnarzt, die Versorge- und Früherkennungstermine jeglicher Art, Schutzimpfungen sowie Termine für die Schwangerenvorsorge davon ausgenommen.

Gehen Sie zur Vorsorge zum Zahnarzt, zahlen Sie zunächst die Gebühr. Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Grundsätzlich erhebt der Zahnarzt auch eine Praxisgebühr wie der Hausarzt, diese wird nur im Falle einer Behandlung fällig.

Die Praxisgebühr soll die Koordination von Patienten einfacher und effektiver gestalten. Gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, sprechen Sie mit ihm über Ihre Beschwerden, er wird Sie dann an den zuständigen Facharzt überweisen. Auch wenn mehrere Fachärzte aufgesucht werden müssen, bleibt Ihnen die Praxisgebühr im entsprechenden Quartal erspart, insofern Sie zuerst Ihren Hausarzt konsultiert haben. Jedoch wird eine separate Praxisgebühr fällig, wenn Sie einen ärztlichen Notdienst aufsuchen, oder ein Notarzt zu Ihnen nach Hause kommt.

Erkrankt oder verreist Ihr Hausarzt, so müssen Sie die Gebühr erneut entrichten. Gehen Sie zu einem anderen Hausarzt, verlangt dieser die Gebühr ebenfalls. Nur der erstaufgesuchte Arzt hat einen Überblick - Sie müssen sich immer wieder an diesen wenden. Die Gebühr wird im Fall der doppelten Bezahlung nicht im Nachhinein zurück erstattet. Dies gilt auch, falls Sie den Überweisungsschein zu einem Facharzt vergessen haben. Selbst wenn Sie den Schein nachreichen, bekommen Sie kein Geld zurück.

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