Zahnbehandlungen müssen separat versichert werden |
Ab 2005 werden die Kassen die Behandlungskosten für Zähne ausgliedern. Es wird dann eine separate Zahnersatzversicherung eingeführt. Diese solle nicht über 10 Euro monatlich liegen, das System der Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern gilt auch für diese Versicherung.
Der Zahnersatz wird also in die Eigenverantwortung des Beitragszahlers übergehen. Hierbei sollten die einzelnen Konditionen der Kassen untereinander abgewogen werden.
2005 werden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt. Kosten oberhalb dieser Zuschüsse sind vom Versicherten selbst zu tragen.
Krankengeld - zusätzliche Versicherung wird notwendig |
Die Kassen werden auch weiterhin das Krankengeld auszahlen. Doch muss man hierfür ab 2006 eine zusätzliche Versicherung abschließen. Wie auch beim Zahnersatz wird die Verantwortung für das Krankengeld dem Beitragszahler überschrieben.