Gesundheitsreform - Das steckt dahinter 

Gesundheitsreform - Das steckt dahinter

Auch wenn der Hauptbestandteil der aktuellen Gesundheitsreform, der Gesundheitsfonds, erst 2009 fertig sein soll, haben sich zum 1. April 2007 bereits einige wichtige Punkte für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland geändert.

Zunächst gibt es eine gute Nachricht: Der Pflichtkatalog der gesetzlichen Kassen wird erweitert. Rehamaßnahmen, Eltern-Kind-Kuren, alle vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen und ambulante Schmerzmedizin werden Pflichtleistungen. Verstärkt werden auch altersbedingte Erkrankungen in die Pflichtkassenleistungen einbezogen.

Die Krankenkassen sollen zudem Wahltarife anbieten, mit denen Versicherte, die gesund bleiben, Geld sparen können. Umgekehrt werden Erkrankungen, die auf eigene Risikobereitschaft zurückgehen, etwa Folgeschäden von Schönheitsoperationen oder Piercings, stärker von den Versicherten bezahlt werden müssen. Auch wird mehr Disziplin bei der Vorsorge gefordert, andernfalls drohen später höhere Zuzahlungen.

Was künftig Pflichtleistung ist

Die Rehabilitation (Reha) wird von einer Ermessens- zur Pflichtleistung. Verschreibt der Arzt eine entsprechende Therapie, muss die Kasse sie künftig genehmigen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird daher nicht mehr jeden Antrag, sondern nur noch stichprobenartig prüfen. Auch können die Versicherten künftig ihre Reha-Klinik frei wählen, solange diese gesetzlich zugelassen und zertifiziert ist.

Auch Eltern-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dazu gehören Vorsorgekuren ebenso wie medizinische Rehabilitationsleistungen.

Die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Impfungen (STIKO) werden von der Krankenkasse übernommen.

Was sich bei Arzneimitteln ändert

Zukünftig muss ein behandelnder Arzt zusätzlich die Meinung eines Facharztes einholen, wenn er bestimmte neue und besonders teure Arzneimittel verordnen will. Dies sind in der Regel sehr starke und zielgenau wirkende Medikamente oder solche, die neu auf dem Markt sind.

Für Arzneimittel, für die es keine Festbeträge gibt, werden Höchstbeträge festgesetzt. Alle neuen Medikamente werden einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen, also ihr Preis zu ihrer Leistung für den Patienten in ein Verhältnis gesetzt und dies mit Kosten und Nutzen der bisherigen Therapie verglichen. Für die Mittel, die wirklich einen besseren Nutzen haben, können Hersteller dann auch höhere Preise verlangen. Für die übrigen werden Höchstbeträge für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse festgelegt.

Wenn möglich, können ab 1. April auch einzelne Tabletten an Patienten abgegeben werden und nicht benutzte, zentral bevorratete Betäubungsmittel in Hospizen oder Pflegeheimen auch an andere Patienten weiter gegeben werden.
Auch können die gesetzlichen Krankenkassen künftig Rabatte direkt mit den Arzneimittelherstellern aushandeln. Die Ärzte müssten dann den Versicherten einer Kasse vorzugsweise die Medikamente derjenigen Firma verschreiben, mit der ein solcher Vertrag besteht. Dafür werben die Krankenkassen mit geringeren Budgetbelastungen für Ärzte und weniger Zuzahlungen für die Versicherten.

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