Wer darf in den Basistarif der PKV?
Wer nicht bei einer Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, hat prinzipiell die Möglichkeit in einen Basistarif der PKV zu wechseln. Innerhalb der PKV dürfen ältere Versicherte (ab 55 Jahren) und Ruheständler (Rentner, Pensionäre) jederzeit in den Basistarif wechseln. Hinzu kommen Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können und die ansonsten ohne Versicherungsschutz dastehen würden. Alle anderen, die innerhalb ihrer Privatversicherung in den Basistarif wechseln möchten, können dies ab sofort bis zum 30. Juni 2009 tun.
Auch wer bisher freiwillig GKV-versichert war, kann ab Jahresbeginn 2009 zum Basistarif in die PKV wechseln. Dafür gilt auch das Zeitfenster von sechs Monaten (bis zum 30. Juni 2009). Bei einem solchen Wechsel dürfen die PKV zwar eine Risikoprüfung verlangen, sie dürfen aber keinen Risikozuschlag erheben. Für den neu Versicherten gilt dieser Basistarif dann unbegrenzt.
Wer in einen Basistarif wechselt, muss 18 Monate in diesem Tarif und bei dem Anbieter bleiben. Nach Ablauf dieser Mindestverweildauer besteht nicht nur die Möglichkeit in einen Volltarif des Krankenversicherungsunternehmens, sondern auch in den Basistarif eines anderen Unternehmens zu wechseln. Das hat das Bundesfinanzministerium in einer Verordnung festgelegt.
Wechsel der privaten Krankenversicherung vereinfacht
Bislang war ein Wechsel der Privaten Krankenversicherung auf Grund der so genannten Altersrückstellungen nicht ohne Probleme möglich. Alterungsrückstellungen legt der Versicherer an, um Kostensteigerungen im Alter abzufangen. Denn im Alter steigt das Krankheitsrisiko.
Zum 1. Januar 2009 tritt nun eine Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) für diese Gelder in Kraft. Bestandskunden können innerhalb eines halben Jahres (bis zum 30. Juni 2009) ihre private Krankenversicherung wechseln und dabei ihre Alterungsrückstellungen anteilig mitnehmen. Maßstab ist die Höhe der Altersrückstellungen, die im gleichen Zeitraum im neuen Basistarif aufgelaufen wäre.
Je mehr ein Versicherter für seine Krankenversicherung eingezahlt hat, desto höher sind die Alterungsrückstellungen und größer ist der Unterschied zwischen seinen tatsächlichen Rückstellungen und dem Betrag, den er zu einer anderen Versicherung mitnehmen darf.
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