Der Gesundheitsfonds ist da. Mit ihm sind zum Jahreswechsel wichtige Neuerungen im Gesundheitssystem in Kraft getreten. Neben einem einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Im Zuge dessen dürfen sich ab dem 1. Januar 2009 Private Krankenversicherungen (PKV) ihre Kunden nicht mehr uneingeschränkt aussuchen. Sie müssen Unversicherte aufnehmen, die nicht unter die Pflichtmitgliedschaft in der GKV fallen.
Dies gilt für Unversicherte, die einmal privat versichert waren oder die bisher weder privat noch gesetzlich versichert waren. Deshalb sind die privaten Versicherer seit dem 1. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten.
Was genau ist dieser Basistarif und für wen rentiert er sich wirklich? Die wichtigsten Regelungen und die meist gestellten Fragen zum Thema Basistarif hat die banktip-Redaktion in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Das Prinzip des Basistarifs
Mit der allgemeinen Versicherungspflicht will der Staat allen bisher unversicherten Personen eine Krankenversicherung verschaffen und möchte zudem sicher stellen, dass niemand seinen Versicherungsschutz verliert, weil er einmal seine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen konnte bzw. kann.
Derzeit wird die Zahl der Personen ohne Krankenversicherungsschutz auf 150.000 bis 300.000 geschätzt. Bis zum 31. Januar 2009 haben diese Zeit, sich einen Krankenversicherer zu suchen. Danach fällt für jeden verspäteten Monat ein Beitragszuschlag an.
Der Basistarif der Privaten Krankenversicherung ist in seinem Leistungsumfang soweit wie möglich dem der Gesetzlichen Krankenkasse nachgebildet. Das Grundprinzip der Privaten Krankenversicherung, dass die Versicherten über den Umfang ihres Versicherungsschutzes, durch die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen, selber entscheiden können, gilt im Basistarif nicht. Vielmehr ist dieser ein vom Gesetzgeber definiertes Produkt und folgt weitestgehend den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Während die Leistungen der PKV in den herkömmlichen Tarifen durch einen Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer garantiert sind, unterliegt der Leistungskatalog des Basistarifs den Entscheidungen der Politik und kann jederzeit geändert werden. Leistungen können hinzukommen oder auch wegfallen.
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