Das Krankengeld 

Krankheiten oder Unfälle können immer passieren. Damit das Einkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit nicht vollkommen wegfällt, gibt es das Krankengeld. Allerdings muss sich der Patient um die Beantragung des Krankengeldes selbst kümmern. Banktip erklärt, wie und wo das geht.

Das Krankengeld wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer nach sechs Wochen Dienstausfall keine Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber mehr erhält. Es ist dabei als "Überbrückungshilfe" gedacht und nicht als dauerhafte Versorgung. Jedoch ist das Krankengeld nicht automatisch Bestandteil jeder Krankenversicherung.

Wer bekommt Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung vorübergehend arbeitsunfähig sind oder die ihr krankes Kind pflegen müssen. Kein Krankengeld gibt es dagegen für Studenten, Beamte, Vollrenter, Familienversicherte und Bezieher von ALG II. Allerdings sind auch Ausnahmen möglich, wenn zum Beispiel Studenten krankenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Wichtig: Selbstständige und Arbeitnehmer, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, erhalten grundsätzlich kein Krankengeld. Sie müssen dies freiwillig und privat versichern. Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann einen entsprechenden Wahltarif in Anspruch nehmen. Allerdings erhöht sich der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent."

Wann gibt es Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung läuft in der Regel sechs Wochenlang ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Für eine neue Krankheit beginnt eine weitere Drei-Jahres-Frist. 

Wo muss ich den Antrag stellen?

Die Auszahlung des Krankengeldes ist nur über einen Auszahlschein möglich. Diesen sollte der Versicherte zusammen mit dem behandelnden Arzt ausfüllen und an die Krankenkasse senden. Außerdem muss  eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers beigelegt werden.

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt stets rückwirkend. Fristen für die Beantragung gibt es aber in der Regel nicht.

Wieviel Krankengeld bekomme ich?

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Bei unregelmäßigem Einkommen wird der Durchschnitt aus den letzten drei Monaten als Grundlage genommen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des monatlichen Bruttolohns, darf aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Der Grund dafür ist, dass Arbeitnehmer aus ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen finanziellen Vorteil ziehen sollen.

Wichtig: Vom Krankengeld müssen auch Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung bezahlt werden. Die Beträge behält die Krankenkasse ein und übermittelt sie an die Versicherungsträger.

Gibt es Unterschiede bei privater Krankenversicherung?

Wer privat versichert ist, muss sein Krankengeld selbst versichern. Bei Vertragsabschluss wird Zeitpunkt der Zahlungen, Höhe und Dauer festgelegt. Dementsprechend erhöht sich auch der Beitragssatz.

Lohnt sich die Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und besonders für Selbstständige interessant. Auch Arbeitnehmer können die Versicherung in Anspruch nehmen, wenn sie die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld ausgleichen wollen.

Wichtig: Das Krankentagegeld sichert nur bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab. Bleibt der Zustand über einen längeren Zeitraum bestehen, hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Kinderkrankengeld

Wenn das Kind eines Arbeitnehmers krank wird und dieser zu Hause bleiben muss, zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin den Lohn. Manche Tarifverträge machen da allerdings eine Ausnahme. Für diesen Fall gibt es Krankengeld für Kinder, was in der Höhe dem Krankengeld des Arbeitnehmers enspricht. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Elternteil hat selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Das Kind ist unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Pflege des Kindes übernehmen.
  • Ein Arzt besscheinigt, dass das Kind beaufsichtigt und gepflegt werden muss.

Die Dauer der Auszahlung ist auf 10 Arbeitstage pro Kind beschränkt. Bei allein Erziehenden oder falls beide Elternteile arbeiten, besteht ein Anspruch auf 20 Tage pro Kind.

Fazit

Die meisten Arbeitnehmer sind durch das Krankengeld auch im Fall von längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert. Für alle anderen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Zusatzversicherung. In beiden Fällen muss der Patient das Krankengeld betragen, was oft auch über das Internet möglich ist. zusätzlich bieten viele Ärzte Vordrucke an und können beim Ausfüllen der Formulare helfen.

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