Positive Reaktionen auf Richterspruch |
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde von den Verbraucherschützern und einschlägigen Verbänden positiv aufgenommen. Sie begrüßten vor allem, dass die Versicherungen in Zukunft einer strengeren Kontrolle unterliegen werden und sich an gesetzliche Vorgaben halten müssen.
Zunächst wird das Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Versicherten haben. Durch die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis Ende 2007 hat der Gesetzgeber noch ausreichend Zeit, konkrete gesetzliche Vorgaben zu machen. Für die Versicherten soll dann ersichtlich und kalkulierbar sein, wie hoch die Überschussbeteiligung ausfallen wird. Experten rechnen aber bereits mit einer höheren Überschussbeteiligung. Nicht klar ist derzeit noch, ob von der zu erwartenden Neuregelung auch laufende Verträge betroffen sein werden. Das Verfassungsgericht hat diese Prüfung dem Gesetzgeber überlassen.
Zukunft der Kapitallebensversicherung ungewiss |
Der Verbraucher wird von der Neuregelung auf jeden Fall profitieren, denn er kann in Zukunft auf eine höhere Überschussbeteiligung hoffen. Ebenso wird man dann auf die Frage, wie viel man am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommt, leichter einer Antwort finden. Auch eine Kündigung der Lebensversicherung, die bisher meist mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden war, soll in Zukunft einfacher werden.
Bei der Altersvorsorge rangieren Kapitallebensversicherungen nicht an erster Stelle bei den geeigneten Anlageformen. Wer dennoch eine Kapitallebensversicherung besitzt bzw. unbedingt eine abschließen möchte, für den ist das Urteil aus Karlsruhe eine gute Nachricht. Ob die klassische Lebensversicherung nach der Neuregelung für potentielle Anleger und Vorsorger wieder an Attraktivität gewinnt, wird von der Arbeit des Gesetzgebers abhängen.
(Stand August 2005)