Das Urteil des BVerfG 

Verstoß gegen das Grundgesetz

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich dies jedoch nicht mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG vereinbaren. Der Versicherungsnehmer hat mit seinen Beiträgen zur Bildung der Überschüsse beigetragen. Es steht ihm aber keine rechtliche Handhabe zur Verfügung, eine Beteiligung an diesen Überschüssen, die auch mit seinem Geld erzielt wurden, zu erreichen. Die Vertragsbedingungen der Versicherer sind praktisch nicht verhandelbar. Der Versicherungsnehmer hat keine Chance, einen Vertrag so abzuschließen, dass die stillen Reserven bei der Überschussberechnung angemessen berücksichtigt werden. In solchen Fällen komme dem Gesetzgeber eine Pflicht zu, diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und Regelungen zu schaffen, die den Versicherern eine angemessene Beteiligung am Überschuss vorschreiben.

Neben den genannten Punkten beanstandet das Gericht auch die Möglichkeit der Versicherungsunternehmen, Überschüsse durch Querverrechnungen zu verringern. Die Richter des Ersten Senats ermahnten den Gesetzgeber, diese verfassungswidrigen Missstände zu beseitigen. Damit soll auch gleichzeitig eine größere Transparenz bei den Vertragskosten und dadurch der leichtere Wechsel des Versicherers angeregt werden. Wie die Bundesregierung dabei vorgehen soll, haben die Richter allerdings nicht vorgegeben.

Gesetzgeber hat bis 2007 Zeit

Fest steht nur, dass die Versicherer künftig verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung des Unternehmens machen müssen. Dabei wird die Versicherung verpflichtet, dem einzelnen Versicherten diejenigen Überschüsse zuzuteilen, die durch seine eingezahlten Prämien erwirtschaftet wurden. Außerdem muss der Versicherte über die Entwicklung der zu erwartenden Versicherungsleistung einschließlich der Überschussbeteiligung informiert werden. Dem Gesetzgeber wurde ebenso nahegelegt, für eine stärkere Kontrolle hinsichtlich der stillen Reserven der Versicherer zu sorgen. Dies soll beispielsweise durch Gerichte oder Finanzbehörden geschehen.

Allerdings hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, neue Regelungen zu schaffen. Bis dahin wird weiter das alte Recht gelten. Zwar hat die Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast eine zügige rechtliche Umsetzung des Urteils angekündigt. Inwieweit dies im Hinblick auf die zu erwartenden Neuwahlen geschehen wird, bleibt abzuwarten.

Unbeeindruckte Versicherer

Die großen Lebensversicherer zeigen sich von dem Urteil aus Karlsruhe völlig unbeeindruckt. Sie fühlen sich in ihrer bisherigen Verfahrensweise bestätigt. Die Allianz und die AXA berufen sich darauf, dass sie bereits jetzt die Versicherungsnehmer an den stillen Reserven beteiligen würden. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Versicherungsbestand auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Diese Veräußerungen liegen jedoch im Ermessen des Versicherungsunternehmens selbst. Unter Umständen kann der Versicherte aber auch bei der Verteilung der Veräußerungsgewinne leer ausgehen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht mehr besteht.

Die Unternehmen betonen, dass ein Grundstock an stillen Reserven notwendig sei, um eventuelle Schwankungen ausgleichen zu können und genügend Sicherheitsmittel zu haben. Dies sei ein Sicherheitspuffer, ohne den der vertraglich zugesicherte Garantiezins nicht einzuhalten sei. Dieses Prinzip wird vom Bundesverfassungsgericht auch nicht in Frage gestellt. Jedoch soll die Bildung dieser stillen Reserven in Zukunft für den Verbraucher transparenter gemacht werden. Einen Grund zum Handeln sehen die Versicherer selbst derzeit nicht und verweisen auf den Gesetzgeber, der nach dem Urteil für eine neue Gesetzgebung sorgen soll.

Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zur schlechten Informationspolitik der Versicherer stieß bei den Versicherungsunternehmen bisher auf taube Ohren. Die Richter bemängelten, dass die meisten Versicherer in den Standmitteilungen, die für Verträge ab 1995 Pflicht sind und auch über die Höhe der tatsächlichen Ausschüttung informieren sollen, nur unklare Angaben zu Ablaufleistung und zur Auszahlung bei einer Kündigung machen. Auch die Abschluss- und Verwaltungskosten würden nicht konkret aufgeführt werden. Zu diesen Punkten äußerte sich kaum eines der Versicherungsunternehmen. Konkreten Handlungsbedarf sieht hier keiner der befragten Versicherer.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen